Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Beanstande als einfach die undichten Scheinwerfer, denn nach neuem Recht muß der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war.

Hingegen kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums. Es war vor zwei Wochen. Du hast eine Garantie für ein Jahr. Solange keine Fremdeinwirkung (durch dich verursachter Schaden) an den Scheinwerfern erkennbar ist, bist du auf der sicheren Seite. 

Melde dich also einfach beim Verkäufer und fordere deine Garantieleistung ein!

LG

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Darauf gibt es keine einheitliche Antwort, weil in Europa je nach Region die unterschiedlichsten Vegetationen herrschen.

Vielleicht hilft die diese Karte:                                                                            http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/kontinent/europa/vegetation1.htm

 

LG

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Heyho!

Welchen §130 meinst du? 

§ 130 BGB - Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden? Um gute Antworten hervorzurufen, solltest du versuchen, deine Frage zu präzisieren. 

LG

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