Es gibt ein Gesetz für unterlassene Hilfeleistung, Paragraph 323c StGB. Demnach ist man verpflichtet eine Person in Notlage zu helfen.
Sicherlich gibt es viele Situationen in dem man sich fragen kann ob die Person gerade Hilfe braucht oder nicht.
Aber wenn du das Gefühl hast das man da handeln muss, sollte man wenigsten nachfragen ob Hilfe benötigt wird. Das alleinige Nachfragen ist schon eine Hilfe. Sollte die Person die angebotene Hilfe ablehnen, kann/darf man nicht helfen. Außer sie ist minderjährig oder nicht Herr seiner Lage beziehungsweise geschäftsfähig. Dann sollte man trotz der Ablehnung für Hilfe sorgen. Ein Anruf bei der Feuerwehr oder der Polizei erfüllt schon die Pflicht der Hilfeleistung.
Beachte bitte immer das man sich selber nicht in Gefahr bringen darf bei der Hilfe!!!

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