Hallo,

ich habe online ein Laptop bestellt, welches vom Versanddienstleister als "geliefert" markiert wurde, obwohl ich es nicht bekommen habe. Ich wohne in einem Hochhaus mit ca. 150 Wohnungen. Im Briefkasten war nichts, und vor der Tür war auch nichts. Ich habe den Verkäufer kontaktiert und nach etwas Recherche hat der Verkäufer eine Rückerstattung veranlasst. Einige Zeit später, tauchte aber das Paket mit dem Laptop im gemeinsamen Flur am Eingang (wo ALLE Hausbewohner vorbeilaufen, wenn sie das Haus betreten) wieder auf, wo meine Frau es zufällig gefunden hatte.

Wenn ich das richtig verstehe, muss der Schaden ja auf der Kappe des Versanddienstleisters landen und das ist mir nur recht. Sie mussten das Paket entweder mir in die Hände geben, oder sich die Mühe machen das einem Nachbar zu übergeben und mir eine Notiz hinterlassen, wer nun mein Paket hat. Aber genau dieser Versanddienstleister (DPD) schmeißt meistens die Pakete einfach in den Flur, wo sie gelegentlich gestohlen werden (ist mehreren Nachbarn bereits passiert).

Muss ich nun selbst aktiv werden und die Rückerstattung zurückzahlen? Oder kann ich das Laptop einfach behalten, wenn für den Verkäufer der Vorgang abgeschlossen ist?