Unterhaltspflicht bei Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter zweier 4-jähriger Mädchen, getrennt seit Mai 2009, geschieden seit 2 Monaten. Mein Ex-Mann und Vater der Kinder hat ab der Trennung bis März 2010 mehr Unterhalt gezahlt, als er eigentlich hätte müssen, weil er unwissend war und auch für mich Unterhalt gezahlt hat, sprich er hat seinen Netto-Verdienst abzgl. seines Selbstbehaltes berechnet und die Differenz hat er an mich gezahlt ;-) Naja gut, selbst Schuld denke ich mir ...

Dann wurde seine 3. Tochter geboren (innerhalb seiner neuen Beziehung), und die Unterhaltszahlungen seinerseits wurden prompt eingestellt. Also habe ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Erhalten habe ich ab April 2010 für 14 Monate für beide Kinder 266,- Euro pro Monat. Daraufhin hat der Landkreis ihn angeschrieben, dass er doch bitte diese Summe direkt an mich zahlen solle, damit die Zeit für den Vorschuss sich nicht so anhäuft. Das läuft nun seit Juli 2011.

Aufgrund dessen, dass er ja damals die Unterhaltszahlungen eingestellt hat, haben wir eine Unterhaltsklage eingereicht. Da wurde berechnet, dass er pro Kind einen Unterhalt von 85,... Euro zahlen könne, mehr nicht (3 unterhaltsberechtigte Kinder). Zur Verhandlung Anfang September ist er nicht erschienen, so dass sich beide Anwälte darauf geeinigt haben, er könne weiterhin die 133,- Euro pro Kind für meine Kinder zahlen, weil er dies ja nun schon seit über einem Jahr macht.

Nun habe ich aber gehört, dass er seit Februar diesen Jahres in der Privatinsolvenz steckt und keinen müden Euro an irgendjemanden abdrücken muss, weil er wohl einfach zu wenig verdient. Ich erhalte dennoch weiterhin einen Mindestsatz von 133,- Euro pro Kind. Diese Summe wurde aber berechnet auf Grundlagen und Ausgaben, die er ja jetzt nicht mehr hat, denn seit Eröffnung der Privatinsolvenz im Februar 2011 bedient er nicht einen der Schuldner, hat somit also seinen gesamten Netto-Verdienst zur Verfügung. Er hat wahrlich keine Reichtümer, aber mich würde schon interessieren, ob die Kinder jetzt einen höheren Anspruch auf Unterhalt haben. Der Selbstbehalt liegt ja trotz der Insolvenz immer noch bei 950,- Euro. Somit bleiben immerhin fast 400,- Euro zur Verteilung.

Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung und würde sie mal mit mir austauschen!

Viele Grüße

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Kindesunterhalt geht vor Insolvenz.

Bevor nur ein einziger Gläubiger einen Cent bekommt, muss der Unterhalt gezahlt sein. Pfändungsgrenze ist bei mind. 1500 Euro, alles was ohne Kinder darüber liegt, darf gepfändet werden. Bei einem Nettolohn von 1850 Euro beginnt erst die Pfändungsgrenze mit drei Kindern. Und da sind es 0,73 cent, die gepfändet werden können.... Trotz Insolvenz MUSS der Unterhalt bezahlt werden.

Spreche aus Erfahrung.

Du darfst alle zwei Jahre das Einkommen von ihm kontrollieren lassen. ;-)

Nur so als Info. Umso mehr er darüber verdient, umso mehr darf gepfändet werden. Und so muss er auch Unterhalt bezahlen.

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Da wird das Jugendamt einspringen und Du darfst ggf. mit viel Pech, alles zurück zahlen.

Geht mal beide zum Jugendamt und fragt mal nach. Denn diese Vorrauszahlung werdet ihr auch gut gebrauchen können.

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Kann mich den Vorschreibern nur anschließen, ABER

achtung, die ziehen im Winter ein, alles was oberirdisch ist, stirbt ab und keimt im Frühjahr wieder. Deswegen werfen viele ihre Dionaea im Winter weg, weil sie glauben, sie sei kaputt.

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Brutpflanze, bekommt an den Blatträndern neue kleine Pflänzchen, die fallen ab und wachsen dann neu. Gibts viele Sorten.

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ANHANG, Verfahren wurde eingestellt!!!!!!!!!

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Hallo,

wir hatten das gleiche Problem. Wir sind aber jetzt schon verheiratet und man kann trotzdem NICHT auf mein Gehalt zurück greifen. Weil ich mit diesem Kind nix zu tun habe, als Stiefmutter habe ich weder Pflichten noch Rechte. Das einzige wo ich mit rein spiele, ist die Höhe des zu bezahlenden Unterhaltes, weil wir verheiratet sind. Er ist mir gegenüber auch unterhaltspflichtig. Aber da ihr ja eh nicht verheiratet seid.......... nein, sie kann sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, DU bist weder zur Auskunft verpflichtet, noch musst Du einen Cent zahlen.

Das Einzige, wo sie machen kann, den Unterhalt titulieren. Aber selbst dann kann sie nicht an Dein Geld.

Es kann sein, wenn sie vor Gericht geht, dass dieses evtl. genau wissen möchte, wer was wie wieviel zahlt, aber das bleibt dann bei Gericht.

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Unterhalt & Titel

Hallo zusammen,

mein sohn ist 4 jahre alt. seine mutter und ich haben uns vor ca. 3 jahren getrennt. Seit dem habe ich regelmäßig 200 euro bezahlt. Ich verdiene nicht so gut. Sie ist allerdings immer der meinung ich zahle zu wenig und ich sagte ihr das ich nicht mehr zahlen kann. Da ich schon länger der meinung bin, dass mein selbstbehalt den richtwert unterschreitet, bin ich zu einem anwalt gegangen und habe mit ihm meine finanzen (inoffiziell) durchgerechnet. Durch meine weiten wegstrecken zur arbeit, hat der anwalt errechnet das ich nur 80 euro monatlich zahlen kann/muss.

Nun hat meine exfreundin mit meiner mutter telefoniert und ihr erzählt das sie das sparkonto für meinen sohn nun knicken kann. Ebenso sollte ich meinem sohn erklären, wieso er nächstes jahr nicht auf die vorgesehene privatschule gehen kann.

Wie auch immer, ich habe meiner ex geschrieben, ob wir uns auf 150 euro einigen können. nun hat sie zwar mündlich zugestimmt, verlangt aber das ich den unterhalt titulieren lasse. Soll ich das machen? Wie ist das, wenn er 6 jahre wird und in die nächst höhere unterhaltsstufe kommt? Muss ich dann wieder mehr zahlen? Ich habe was von statischen und dynamischen Titeln gelesen. Sollte ich den Titel auf einen zeitraum begrenzen? Angenommen ich unterschreibe so einen Titel mit 150 euro monatlich und werde arbeitslos. Hat sie dann das recht auf Pfändung wenn ich es nicht schaffe die 150 euro zu überweisen?

Ich weiß, sind recht viele fragen, würde mich trotzdem über jede antwort freuen

Gruß

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Ein Titel bedeutet, dass Dein Lohn gepfändet werden kann.

Mal von den normalen Unterhaltsverpflichtungen abgesehen, dass Du zu Mehrarbeit gezwungen werden kannst, bis zu 48 Stunden/Woche Du automatisch immer in die nächste Altersstufe rutschtst Alle zwei Jahre Deine Lohnabrechnungen gefordert werden können um den Unterhalt neu berechnen zu können.

Was Du machen kannst, such Dir nen Anwalt und lass Dich auf Mangelfall einstufen. Das läßt Du Dir offiziell schreiben und gehst damit zum Jugendamt.

Darf ich erfahren, was Du ungefähr verdienst?

Selbst mit 200 Euro bist Du unter dem Mindestunterhalt und da kann das Jugendamt ekelig werden.

Wenn Du ihnen gleich mit dem Schreiben vom Anwalt entgegen trittst, bleibt Dir viel Papierkram erspart.

Wobei ich aber sagen muss, dass ein Titel auch gerichtlich gefordert werden kann.

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Also mal vorab, Ameisen sind extrem wichtig.

Wir haben seid Jahren immer mehr Probleme mit Grasflöhen. Gegen die gibt es kein Mittel!!!! Außer Ameisen Da Du Kind und Hund hast würde ich sie nicht ausrotten. Grasflöhe beißen und rufen Ausschläge und Quaddeln hervor, diese jucken extrem schlimm und machen weder vor Hund noch vor Kind halt.

Ich würd Dir raten, wenn Du Ecken im Garten hast, wo sie nicht stören, sie da zu belassen. Für die Stellen, wo sie weg sollen, Celaflor Ameisenmittel. Das streust Du da hin, wo sie weg sollen und in 4 Stunden ist Ruhe, da es auch noch eine Nestwirkung hat, werden auch gleich die Larven im Boden bekämpft. Backpulver liest sich zwar nett, hilft aber nicht wirklich.

Ist weder für Kind noch für Hund gefährlich. Gut, aufs Brot würd ich es nicht schmieren, aber da es aussiet wie bemehlter Zucker, nehmen die Ameisen dieses gleich mit.

Streu es Abends aus und bis zum Morgen ist eh alles weg

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Ich rate Dir einen neuen Anwalt zu nehmen und ggf. die Befangenheit an zu gehen. Ja, man kann was dagegen machen.

Aber es wird ein langer Weg werden.

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Yorkshireterrier.

Sie haben zu 90% menschenähnliches Haar, keinen Fellwechsel.

Dürfen in jede Wohnung, auch wenn Tierhaltung verboten ist.

Also Hundehaltung verboten ist, sie gelten nicht als Hund.

 

 

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Wir haben uns selbst am Anfang des Jahres ein neues gebrauchtes Auto gekauft.

Wir haben den IV angerufen und gefragt.

ER hat gesagt, solange wir es uns vom Pfändungsfreibetrag leisten können, interessiert

es in nicht. Was wir mit dem Geld machen, ist ihm vollkommen Schnuppe.

Gut, ich muss dazu sagen, dass er es auch beruflich brauchen würde, also um überhaupt arbeiten zu können.

Aber selbst das ist dem Iv egal.

 

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Sag mal, ohne jetzt bös zu klingen, warum in Gottes Namen hast DU denn keinen

Stundungantrag gestellt.

Dann, wenn wirklich das Geld nicht ausreicht, wir Dir diese "Bearbeitungsgebür"

erlassen.

 

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Nein, man muss keinen Titel haben, aber ich sag Dir ganz ehrlich, wenn die "gutelaunephase" vorbei ist, meistens, wenn einer der Partner dann nen neuen Partner hat,

dann kann ein Titel goldwert sein.

Ich dachte 'Anfangs, es geht ohne, wir verstehen uns soooooo gut.

Heute bin ich heilfroh, dass ich nen Titel machen lassen hab.

Die monatlichen Zahlungen schwankten auf einmal, dann kam nur noch die Hälfte, dann gar nix, dann wieder normal...

Heute ruf ich am Jugendamt bei meinem Beistand an, wenn was nicht passt und dank Urkunde durfte er alle fehlenden Zahlungen nachzahlen.

Ohne Titel wäre ich aufgeschmissen gewesen und meine Kinder hätten nicht das bekommen, was ihnen zusteht.

Ihr könnt doch einen Titel machen  und trotzdem was aushandeln.

Ein Titel heißt ja nicht zwingend, dass man das zahlen muss.

Man kann sich trotzdem außerhalb einigen.

Nur wenns brennt, dann hat man die Sicherheit.

Außerdem kann auch ein Titel wie festes Einkommen behandelt werden,

wenn es notwendig wäre

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Nein, diese Form der Lieschen nicht, dafür gibt es andere, die Sonne sehr gut ab können

(fürs nächste Jahr :-) )

Niemals austrocknen lassen

keine Staunässe

guten Dünger und gute Erde.

Wenn die Erde recht grob ist, also viele
Rindenstücke enthält, dann sind sie auch zickig.

 

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Vorsicht,

wir hatten das Problem, dass das, was an Steuerrückzahlungen da war, an den Insolvenzverwalter ging.

Wenn ihr jetzt zusammen drin sitzt, und Du was zurück bekommen würdest, dann geht das auch an den Insolvenzverwalter. Also wenn ihr gemeinsam veranlagt.
Ich würde das Jahr noch getrennt machen.

Oder ihr fragt beim Insolvenzverwalter nach, ob sie noch abtreten muss.

Wir müssen es seid einem Jahr nicht mehr und konnten somit dieses Jahr (also eigendlich letztes) gemeinsam veranlagen.

Fragt beim IV nach, ansonsten hält der wirklich die Hand auf.

DAs mit deinem Gehalt, täusch Dich nicht.

Wir hatten dieses Problem

Erst hieß es, ich hab nix damit zu tun und dann musste ich meine Einkünfte offen legen.

Und zwar gehts dann um die Bearbeitungsgebür von xyz Euro.

Die holen sie sich nämlich dann von Dir.

Hab ich es richtig verstanden, Du Steuerklasse III und sie V ?

Wobei ich da auch nochmal am Insolvenzgericht fragen würde, bevor sie ihr Absich unterstellen, dass sie noch weniger zum abtreten hat.

 

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Ich pack mal mein erlerntes aus.

Erstens, ein Ficus ist eine Moorbeetpflanze, somit niemals austrocknen lassen.

Nachdem es ein Bonsai ist, hat er wohl kaum 'Erde, somit ist gießen voll für die Katz´

Nimm den Topf und tauch ihn in kalkarmes Wasser, am besten Regenwasser.

Kalk im Wasser mag kaum eine Pflanze, weil der Kalk sich um die Wurzeln legt und somit

die Wasseraufnahme behindert.

Bitte niemals mit normalem Dünger ran gehen, entweder speziellen Bonsaidünger, oder die normale Düngestärke nochmals halbieren.

Da sehr wenig Erde um die Wurzeln ist, würden die bei der normalen Konzentration verbrennen.

Keine direkte Sonne, da verbrennen die Blätter, Halbschatten, also hell aber keine direkte Sonne.

Ja, er kann im Sommer raus, muss aber nicht.

Der Ficus wird er wie jeder andere Laubbaum seine Blätter abwerfen im Herbst bis Frühjahr abwerfen, dann kann er oben zurück geschnitten werden.

Bitte nicht schneiden, wenn er noch im Saft steht, also Blätter hat.

Sonst blutet er aus (weißer Milchsaft)

Wurzeln brauchste nicht zurück schneiden, wenn zwischen den Wurzeln und oben drauf

gar keine Erde mehr ist, dann kann er umgetopft werden, aber  bitte nur eine minimal größere Schale nehmen, da bei einem zu großen Topf er sofort wieder zum normalen Ficus mutiert.

Ficus brauchen Luftfeuchtigkeit, ja, aber niemals mit normalem Wasser besprühen.

Da kommt wieder der Kalk zum vorschein und legt sich auf die Blätter und verhindert die Lichtaufnahme.

Wenn Du ihn im Garten hast, kannste Dir das sparen, normalerweise braucht er nur Unterstützung im Winter

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Die Krankenkasse zahlt nur, wenn entweder vorher gearbeitet wurde, oder regelmäßig in eine gesetzliche Krankenkasse einbezahlt wurde.

Das mach nach meinem Wissen das Arbeitsamt, dann wird das Mutterschaftsgeld nach dem Hartz4-Satz berechnet.

Teil das Arbeitsamt, Teil die Krankenkasse

Aber gugg, hier kannste es gut nachlesen

http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/rechtliches-und-finanzielles/das-mutterschaftsgeld/

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Eigendlich ist "auf dem Balkon" deine gemietete Wohnung, somit kann er es Dir eigendlich nicht verbieten.

Er darf Dir ja auch die Blumen in Deiner Wohnung nicht verbieten.

Was aber bei "nach außen hängenden Balkonkästen" sehr wohl möglich ist.

Geh zum Mieterschutzbund, der kann Dir das genau sagen.

Ich hör das zum ersten mal

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1 dürfte das Nadelkraut sein

3 Eidechsenschwanz

4 ist eine Gundermannart,

5 Sumpfschachtelhalm

 

Glaub ich, aber das sind nur Vermutungen

Riecht Nummer 2 denn wenn Du es zwischen den Fingern reibst?

Wenn ja, könnte es Teichminze sein.

Aber wie gesagt, nur Vermutungen

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