Liebe Community,
es ist mittlerweile 2013, vorgestern hat mich ein brief der creditreform erreicht, der mich auffordert die überfälligen Forderungen der Teldafax Services GmbH nebst Spesen, Zinsen und bearbeitungsgebühr innerhalb von 5 Tagen zu zahlen. Ich hatte bereits im November 2011 Widerspruch gegen die Rechnung von Teldafax Services, die über den Insolvenzverwalter Bähr gestellt worden war eingelegt. Bei mir handelt es sich um einen höheren 4-stelligen Betrag. Übliche Geschichte: Meine Vorauszahlungen sind in die Konkursmasse der Fa. Teldafax x GmbH gegangen, während die Forderungen aus dem Gasverkauf von der Fa. Teldafax Services GmbH übernommen worden sind. Eine genauere Begründung soll unter www.cr-portal.de stehen, habe ich aber noch nicht aufgerufen, da ich mich zunächst tot stellen möchte.
Hierzu meine Fragen:
a) Gibt es jemanden der aktuell oder vor kurzer Zeit ähnlich angeschrieben wurde?
b) Hat sich die Rechtslage aktuell zur Gunsten von Bähr/teldafax geändert oder gelten noch die gleichen Hinweise z.B. der Verbraucherberatung NRW von Juni 2012 weiter gegen diese Forderungen anzugehen und nicht zu zahlen?
c) Was ist die nächste Stufe, wenn ich mich nicht rühre, kommt jetzt als nächste erst eine Mahnung oder schon eine Gerichtsklage?
d) Soll ich jetzt sofort ein Widerspruch einlegen oder bis zum nächsten Brief (Mahnung/Gerichtsklage) warten?
e) Ich habe in meinem schon recht langen Leben nichts mit Gerichten zu tun gehabt (mit Ausnahme einer Zeugenaussage). Für eine Rechtschutzversicherung ist es zu spät oder ?? Inwieweit kann die Verbraucherberatung helfen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte?
Mit freundlichen Grüßen!