Hallo ihr lieben,
ich mache eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und bin im 3. Lehrjahr. Nun muss ich meine Urlaubstage für die Abschlussprüfung planen.
Da ich während meiner Ausbildung an manchen Tagen an denen ich Berufsschulunterricht hatte, wegen mangelnder Arbeitskräfte, zur Arbeit musste, stellt sich mir die Frage, ob die Stunden die ich gearbeitet habe anstatt am Berufsschulunterricht teilzunehmen, als Überstunden gelten. Immerhin sind es ja Arbeitsstunden die dazu kommen.. Oder?
Überstunden werden bei mir übrigens nicht ausgezahlt sondern gelten dann als anschließende Urlaubstage. ;)
Ich hoffe jemand hat einen Rat :)