Postbank Kontopfändung auf einem Pfandungsschutzkonto?
Auf dem Brief den ich erhalten habe steht folgendes
Sehr geehrte/Sehr geehrter ...
Am 20.06 erhielten wir ein/eine vorläufiges Zahlungsverbot
Höhe der Forderung: 327€ zuzüglich Zinsen und Kosten.
|_ Wir sind dazu verplichtet, alle Konten, die sie bei der Postbank führen, einschließlich etwaiger Ander - und Treuhandkunden, bis zur Höhe der Forderung zu sperren. Den Freibetrag ihres Pfändungsschutzkontos werden wir berücksichtigen. |
Auf der zweiten Seite steht
| Konto Nutzung und Bezahlung der Kontopfändung Über Konto Guthaben oberhalb der Pfandsumme können sie wie gewohnt mit allen Medien (Postbank, Debitkarte usw...) Verfügen _| meine Frage ist, werd ich mein ALG2 vom Konto abheben können, also stimmt das mit dem Freibetrag, oder kann ich nur noch über das Geld oberhalb der Pfandsumme verfügen? Diese 2 Sätze von der Postbank sind Wiedersprüche