Der Ehepartner erbt neben den Eltern des Erblassers eine weitere Hälfte deren ERbteil, da die Eltern des Erblassers Erben 2. Ordnung sind.
Der Ehepartner erbt von der zweiten Hälfte, die an die vorhandenen Eltern geht die Hälfte, da es sich bei den Eltern um Erben 2. Ordnung handelt.
Schließe mich den Antworten insgesamt an. Das einzige was ich vermisse, wäre die Idee den Käufer anzuzeigen, da sich das für mich so anhört, als wenn der dies öfter praktiziert und so vielleicht sein Ware insgesamt immer komplett um sonst bekommt?
Zunächst wäre zu klären, wie über die Benutzung der Waschmaschinen abgerechnet wird. Wenn es denn über Münzen geht, würde ich den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass die Nutzung nicht möglich ist, da die Maschinen durch einen Mieter ständig in Beschlag genommen wird. Ich würde ihn bitten, dafür Sorge zu tragen für eine regelmäßige Nutzung aller Mieter/Eigentümer eventuell durch Festlegung von zeiten oder Änderung der Hausordnung. Eine Abschrift des Schreibens würde ich dem Verwalter zukommen lassen, den es bei einer Eigentümergemeinschaft geben muss. Unterstreichen würde ich mein Anliegen durch Einholung von Unterchriften anderer Mieter. Sollte eine monatliche Gebühr für die Nutzung bezahlt werden, würde ich diese einbehalten. Leider ist damit die Wäsche noch nicht gewaschen. Zu prüfen ist, ob es Hinweise im Mietvertrag hinsichtlich der Möglichkeit der Nutzung gibt, dann könnte u. U. eine Mietminderung auch zum ERfolg führen. leider alles langwierige und nervenaufreibende Sachen.
Ich denke, dass niemand zu etwas gezwungen werden kann. Aber wenn ich mir einen Beruf aussuche, muss ich mir klar darüber sein, was dieser beinhaltet und ob ich die Anforderungen erfüllen kann - als Schornsteinfeger kann ich die Arbeit am Schornstein wohl nicht mit dem Argument einer Höhenangst ablehnen. Zudem sollte in der Ausbildung alles probiert und damit Erfahrungen gesammelt werden. Wenn die Ausbildung beendet ist, kann man sich auf Einzelgebiete spezialisieren. Dort wird man dann aber auch von den Erfahrungen aus der Ausbildung und danach profitieren. Das Leben ist eben ein Lernprozess - man muss ihn nur angehen.
Du kannst auf jeden Fall bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, Du solltest Dir hierzu Angebote bei den Krankenkassen einholen. Auch wenn Private Versicherungen mit günstigen Konditionen locken, solltest Du am Anfang nicht unbedingt wechseln, weil es wohl schwieriger ist wieder in die gesetzliche Versicherung einzutreten. Also erst mal abwarten wir die Geschäfte laufen. Bei der BG muss du dich nur anmelden, wenn Du Angestellte oder Arbeiter hast. Aber denke an die Rentenversicherung fürs Alter. Hier sind Pflichtbeiträge fällig bis zu einer bestimmten Anwartschaft. Wenn die erfüllt ist, kann man sich erst freiwillig dort versichern. Und fürs Alter sollte in jedem Falle so oder auf freiwilliger Basis gesorgt werden. Ein weiterer Punkt wäre noch eine Berufsunfähigkeitsrente und auf jeden Fall die Betriebshaftpflicht. Vielleicht kannst Du dich vor Ort mal mit einem Finanzmakler/Versicherungsvermittler in Verbindung setzen, die wissen eigentlich gut bescheid und wenn Du an einen guten gerätst, wird er dir auch keinen Schrott andrehen.
Es gibt auch die Möglichkeit aus dem Bootsbau einen entsprechenden Lack auf das Holz aufzutragen. Ich denke das ist die sicherste Methode allerdings bin ich mir ziemlich unsicher, ob dies auch geeignet ist, wenn Tiere sich darauf aufhalten bzw. ob in kleineren Räumen Dämpfe entstehen können. Aber dies würde ich mal unter Bootsbau im Internet recherchieren.
ja, ich geh mal davon aus, dass Du diesen Betrag zahlen musst, wenn Du der Anwältin keine Rechtsfehler nachweisen kannst. Leider ist es so, dass die Nachweisung von Rechtsfehlern sehr schwierig und kostenaufwendig ist. Gute Anwälte zu finden, die einem dann auh mal sagen, ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sind wohl eher selten, die meisten sehen nur ihren Verdienst durch ein neues Mandat. Bist du eventuell Rechtsschutzversichert?