Passiert ganz selten. Sind dann irgendwelche gestörten Mädels die nicht genug Stärke und selbstbewusst besitzen um zu sagen was sie wollen. Selber schuld wenn sie sich zu sowas bequatschen lassen.
Also ich verbringe 90% meiner Zeit in einem Zimmer. Bin 19 Jahre alt und habe 0 Freunde. Trotzdem würde ich mich den glücklichsten Menschen der Welt nennen. Achso aber ich kiffe auch oft nur zur Info. Vielleicht muss man das tun um glücklich zu sein?!
Ganz normal. Trotzdem unlustig.
Zunächst mal, bezweifle ich stark, dass du erst 14 bist.
zusätzlich kann ich nur sagen, dass du einfach daheimbleiben sollst. Denn 1. bist du wahrscheinlich zu klein um alleine raus zu gehen. Und 2. ist corona alarm 🚨
Ich finde die Hülle gut. Und deine Idee auch :)
Du trainierst
Das ist eine wirklich interessante frage!
Die Abtreibungspille RU 486 wurde vergangenes Jahr offiziell von "Mifepristone" auf "Mifegyne" umbenannt.
Die ersten Forschungsbemühungen, die letztlich zur Entwicklung von Mifegyne führten, waren ursprünglich nicht auf die Herstellung eines Abtreibungsmittels ausgerichtet. 1975 hatte Roussel-Uclaf, die französische Tochter des Hoechst-Konzerns, eine Methode zur künstlichen Erzeugung bestimmter Hormone (Kortisonpräparate) entwickelt. Auf diesem Wissen aufbauend wurde eine Reihe von Substanzen hergestellt. Auf eine davon, auf Mifegyne (damals RU 486), reagierten insbesondere jene Zellteile (Rezeptoren), die auch auf Kortison ansprechen. Außerdem verband sich diese Substanz sehr eng mit dem Rezeptor, auf den auch das Schwangerschaftshormon wirkte.
Dabei zeigte sich jedoch, daß die von Mifegyne (an den Rezeptoren) ausgelöste Wirkung dem des Kortisons entgegengesetzt war. Als dies offensichtlich geworden war, wollte die Firma Roussel-Uclaf die Forschung an dieser Substanz einstellen.
Es war dann Etienne Baulieu, wissenschaftlicher Berater von Roussel-Uclaf, der die Firma darauf aufmerksam machte, daß das Präparat möglicherweise abtreibend wirken könnte. Er veranlaßte, daß neue Testserien unternommen wurden. Im Tierversuch wurde deutlich, daß das Präparat auch tatsächlich wie vorgesehen wirkte: Bei Ratten und bei Affen wurde sehr erfolgreich abgetrieben. Und nur 17 Monate nach Beginn der Tierversuche, im Oktober 1981, wurde Mifegyne erstmals auch am Menschen getestet. Walter Herrmann, Gynäkologie-Professor an der Universität Genf, erklärte sich - nach Zustimmung einer Ethikkommission - zu einem Experiment mit dem Präparat bereit. Das Ergebnis: Von 11 ungeborenen Kindern überlebten nur zwei den Einsatz von Mifegyne (diese beiden wurden übrigens durch eine chirurgische Abtreibung getötet). Im Gefolge davon löste eine Abtreibungsstudie die andere ab, bis es schließlich so weit war: Am 23. 9. 1988 bewilligte Frankreichs Gesundheitsminister Claude Evin den Einsatz von Mifegyne in den rund 800 Abtreibungskliniken des Landes.
Es folgte ein eigenartiges Zwischenspiel: E. Sakiz, der damalige Vorsitzende von Roussel-Uclaf, zog das Präparat wieder zurück, wurde aber zwei Tage später vom Ministerium "gezwungen", das Präparat doch wieder auf den Markt zu bringen (36,25% der Roussel-Uclaf-Aktien standen im staatlichen Besitz).
Seit Juli 1991 ist Mifegyne (RU 486) auch in Großbritannien und seit September 1992 in Schweden auf dem Markt. Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern, sowie Nordamerika und der Volksrepublik China wurden Abtreibungen mit dem Präparat durchgeführt und publiziert.
Inzwischen ist Edouard Sakiz aus dem Hoechst-Forscherteam ausgestiegen, um seine eigene Firma zur Mifegyne-Produktion, mit Namen "Exelgyn" zu gründen, der in der Folge auch alle Rechte an dem Präparat abgetreten wurden.
Seit August 1998 ist nun vonseiten der Firma Exelgyn ein Zulassungsverfahren eingeleitet, das für acht EU-Länder, inklusive Österreich, die Pille mit dem neuen Namen "Mifegyne" bewilligen soll. Das Präparat wird allerdings bereits von einigen österreichischen Krankenhäusern im Rahmen einer Anwendungsbeobachtung mit Sondergenehmigung des Gesundheitsministeriums eingesetzt.
Das Abtreibungsverfahren mit MifegyneIn Frankreich ist eine Abtreibung mit Mifegyne speziellen Kliniken vorbehalten. Die Pille kann längstens bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regel, eingenommen werden. Die Abtreibung selbst geschieht in mehreren Schritten:
1. Tag: Nachdem mittels Ultraschall oder chemischer Analyse das Vorliegen einer Schwangerschaft sichergestellt worden ist, werden bestimmte Begleitmaßnahmen vorgenommen: Die Blutgruppe wird wegen eventuell notwendiger Bluttransfusionen festgestellt (es kann nämlich zu hohen Blutverlusten kommen); Frauen mit Infektionen im uro-genitalen Bereich werden antibiotisch behandelt.
Danach bekommt die Schwangere an diesem ersten Tag der Abtreibung drei Tabletten verabreicht. Sie enthalten insgesamt 600 mg Mifegyne, Mindestens zwei Stunden nach Verabreichung des Mittels wird die Frau dann beobachtet. Sollte sie in dieser Zeit erbrechen, so wird eine andere Methode der Abtreibung angewendet. Nach dieser Beobachtungsphase erfolgt die Entlassung nach Hause.
Einigen Studien zufolge treten nach Einnahme von Mifegyne bei rund 50 Prozent der Schwangeren innerhalb von 48 Stunden Blutungen auf. Bei 2 Prozent der Betroffenen ist diese Blutung schwer und von Krämpfen begleitet. Allerdings werden trotzdem bis zum dritten Tag nur 3 Prozent der Kinder ausgestoßen.
3. Tag: Daher ist es erforderlich, daß die Mütter in einer zweiten Phase, am dritten Tag, also 36 - 48 Stunden nach Einnahme von Mifegyne wieder in die Klinik kommen. Haben sie nämlich nicht schon vorher das Kind verloren, so wird ihnen jetzt ein wehenauslösendes Mittel (Prostaglandin-analog) verabreicht. Dies geschah bisher durch intramuskuläre Injektion oder mit einem vaginalen Zäpfchen. Derzeit wird jedoch auch die Anwendung von entsprechenden Pillen getestet. Sobald diese Vorgangsweise zur Routine wird, sind Abtreibungen mit Mifegyne, was ihre Durchführung anbelangt, nicht mehr an eine Klinik gebunden. Die Abtreibung in den eigenen vier Wänden wird möglich, wenn sie auch dort sehr gefährlich ist. Während der nächsten 6 Stunden müssen die Frauen sorgfältig überwacht werden. Innerhalb von 2 Stunden nach Verabreichung des Wehenmittels werden nämlich meist Blutungen einsetzen. Während dieser findet die Ausstoßung des Kindes statt. Je höher die Dosis des Wehenmittels, umso früher findet der Abort statt: Von 4,5 Stunden (im Durchschnitt bei der höchsten Dosis) bis zu 22,7 Stunden danach (im Durchschnitt bei niedriger Dosis) reicht die mittlere Spannweite. Die Blutungen sind zunächst stark (während der ersten Tage danach) und werden erst allmählich schwächer. In einigen Untersuchungen wurden Blutungsdauern zwischen 1 und 35 Tagen festgestellt (Mittelwert 8,9 Tage). Diese Werte waren abhängig vom Alter des Kindes sowie von der Dosierung des Wehenmittels. Bei höchster Dosierung (0,5 mg Sulprostone) war die durchschnittliche Blutungsdauer 11,8 Tage.
8. bis 12. Tag: 5 bis 9 Tage nach Verabreichung des Wehenmittels ist eine neuerliche Untersuchung in der Klinik erforderlich. Mittels Ultraschall oder chemischer Methoden wird festgestellt, ob die Schwangerschaft beendet und das Kind daher auch tatsächlich getötet worden ist.
Die NebenwirkungenDas Auftreten von Nebenwirkungen hängt von der Dosierung des Wehenmittels ab. Bereits kurz nach Einführung des Präparats wurde beobachtet, daß bei starker Dosierung etwa 33% der Frauen innerhalb der ersten 4 Stunden nach der Anwendung des Mittels Symptome im Magen- und Darmtrakt aufwies: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Bei der letzten Untersuchung in der Klinik 8 bis 12 Tage nach Verabreichung von Mifegyne klagten noch ca. 10% der Frauen über Nebenwirkungen (alle Erscheinungen zusammengenommen). Weitere Untersuchungen ergaben, daß 15% der Frauen unter schweren Blutungen litten. Die Firma Exelgyn selbst (Website vom September 1998) gibt alle diese Nebenwirkungen an, und besagt weiters, daß bei 5% der Fälle Metrorrhagie (länger als 7 Tage andauernde Uterusblutung) beobachtet wird.
Am 9. April 1991 gab der französische Gesundheitsminister bekannt, daß eine 31jährige Mutter während der Abtreibung einer Frühschwangerschaft mittels RU 486 gestorben sei. Laut Bericht von Roussel-Uclaf war der Tod eindeutig durch einen kardiovaskulären Schock nach Injektion des Prostagladins Sulprostone eingetreten.
Bei derselben Kombination (RU 486 und Sulprostone) erlitt eine 35jährige Frau bei der Abtreibung ein reversibles Kammerflimmern.
Reaktionen nach der AnwendungZum einen behaupten Frauen nach Anwendung der Abtreibungspille, daß diese Methode (chemische Abtreibung) "annehmbar" und "diskreter" sei als eine Saugkürrettage (mechanische Abtreibung). Zum anderen wird Mifegyne keinesfalls als "sicher" bewertet. Diese Methode sei ganz und gar nicht "schmerzarm und einfach". Humaner wäre dieses Verfahren bestenfalls für den Arzt. Denn die Frau stehe unter starker psychischer Belastung, warte sie doch tagelang auf die Ausstoßung ihres Kindes. Und das könne überall erfolgen: zu Hause, auf der Straße...
Darüber hinaus weiß man - trotz umfangreicher Forschungen - noch nicht über alle Wirkungen und Nebenwirkungen der Pille Bescheid. Auch die Folgen auf die Fruchtbarkeit sind noch lange nicht zur Gänze bekannt. All das wird derzeit an gesunden Frauen ausprobiert!
Die Wirkung von MifegyneAuf der Ebene der Zelle tritt Mifegyne als Konkurrent des Schwangerschaftshormons (Pro-gesteron) auf. Die von diesem Hormon angesteuerten Zellen werden durch das Präparat so beeinflußt, daß sie die Botschaft des Progesterons nicht mehr aufnehmen bzw. verwerten. Über die genaue Wirkungsweise gibt es verschiedene Theorien. Jedenfalls verhindert Mifegyne, daß das Progesteron in der Zelle jene Mechanismen in Gang hält, die für die Aufrechterhaltung einer Schwangerschaft notwendig sind.
Das Schwangerschaftshormon wird nämlich im Zyklus der Frau ab jenem Zeitpunkt, in dem der Eisprung stattfindet (und ab dem eine Befruchtung möglich wird), in größeren Mengen ausgeschüttet. Die Aufgabe dieses Hormons ist es, die Gebärmutter für eine mögliche Einnistung und Ernährung des Kindes vorzubereiten. Insbesondere wird die Gebärmutterschleimhaut aufgebaut. Weiters wird dafür gesorgt, daß die Kontraktionstätigkeit der Gebärmuttermuskulatur abnimmt und daß der Gebärmutterhals geschlossen wird (damit das Kind nicht ausgestoßen wird).
Durch den Einsatz von Mifegyne wird all das verhindert und ins Gegenteil verwandelt. Die Schleimhaut wird abgebaut, die Kontraktionstätigkeit der Muskulatur erhöht und der Gebärmutterausgang erweicht und geöffnet.
Mifegyne: Ein Verhütungsmittel?Es wird erstaunlich viel mit diesem Präparat getestet, wohl auch, um ihm das Odium zu nehmen, nur der Tötung zu dienen. Arbeiten, die den Versuch unternahmen herauszufinden, ob Mifegyne den Eisprung verhindere, kamen zu keinen eindeutigen Ergebnissen. Auch als once-a-month Pille (nicht täglich einzunehmen, sondern nur am Tag der erwarteten Menstruation und 8 Tage danach) hat sich das Produkt nicht "bewährt". Bei der Untersuchung von 137 Zyklen von 12 Frauen wurden insgesamt 22 Kinder empfangen, und 4 von ihnen überlebten auch die zweite Dosis.
Hingegen scheint sich Mifegyne als Mittel zu Verhinderung der Einnistung zu eignen, wenn es 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr genommen wird. Diese Methode kann man jedoch nicht monatlich anwenden. Ergänzend sei noch erwähnt, daß der Einsatz des Präparats die Durchführung mechanischer Abtreibungen dadurch erleichtert, daß der Gebärmutterhals sich nach Einnahme von Mifegyne leichter dehnen läßt.
Man muß jedoch festhalten, daß es bisher keine endgültigen Daten gibt, die besagen, daß Mifegyne bei Krankheiten wirksam wäre. Selbst für die Behandlung von Brustkrebs ist Mifegyne aufgrund der kortisonähnlichen Nebenwirkungen vorerst ungeeignet. Auch bei Eileiterschwangerschaften kann das Präparat nicht eingesetzt werden, da es hier erwiesenermaßen nicht wirkt.
Die rechtliche FrageDie internationale Rechtssetzung besagt, 1. daß das Recht "jedes Menschen auf das Leben gesetzlich geschützt" wird (Artikel 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - MRK) und 2. daß jedem Kind das Recht auf Leben garantiert ist (nach Artikel 6 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes - 20. 2. 1989). Daß damit nicht nur geborene Kinder gemeint sind, besagt das österreichische Recht klar und unmißverständlich:
"Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze" (AGBG § 22). Dieser kann nicht darin bestehen, daß man ein chemisches Präparat zuläßt, das ihr Leben beendet.
Aus dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 96 und 97) geht hervor, daß der "Schwangerschafts-abbruch" grundsätzlich rechtswidrig ist. Nur unter gewissen Voraussetzungen ("Fristenlösung"2) ist sie straffrei.
Erstaunlich ist jedoch, daß in einem Rechtsstaat eine staatliche Behörde bemüht ist, offiziell ein Präparat zuzulassen, das ausschließlich zur Durchführung einer gesetzlich verbotenen, wenn auch straffreien Handlung (der Abtreibung) erzeugt wurde. Sollte es wirklich dazu kommen, würde der Staat sich selbst widersprechen. Er wird unglaubwürdig und setzt einen Schritt gegen die Rechtsstaatlichkeit.
hoffe das hilft dir weiter!
Ich hatte bis ich in die 10. Klasse kam auch das Problem, dass ich eher ruhig war und ausgeschlossen wurde. Mit den Leuten von meiner Schule hatte ich so gut wie nie was zu tun, außer das wir uns vielleicht gestritten haben. Habe dann aber privat Leute kennengelernt, mit denen ich jetzt seit über 10 Jahren eine sehr schöne Freundschaft führe. Kopf hoch. Das wird schon.