Ist die GEZ wirklich ein vollstreckbarer Titel?

Seit zwei Jahren bekomme ich regelmäßig Post der GEZ, habe aber nie eingesehen diese zu bezahlen. Es sind die immer selben Briefe, ohne Unterschrift, nicht mal ein Datum steht drauf, wann das Schreiben "verfasst" bzw abgeschickt wurde.
Auch keine Unterschrift.
Manchmal werde ich aufgefordert zu bezahlen, manchmal kommt eine Mahnung, dann wieder nur eine Aufforderung.

Bezahlen will ich deshalb nicht, (abgesehen davon das ich sowieso Azubi bin und Geld überall fehlt), weil ich nicht einsehe meinen Tv-Anbieter zu bezahlen, mir 7 Minuten Werbung anzusehen zwischen den Filmen und Serien und dann noch für einen mir aufgezwungenen Service bezahlen soll, den ich niemals nutze, nämlich die ersten Programme. Ich bin kein Rentner und muss mir weder Komissar Rex ansehen, noch Wetten Das oder den Fernsehgarten -.-
Außerdem bekomme ich auch kein Kindergeld dafür, das ich einen Körper habe der irgendwann mal THEORETISCH Kinder kriegen KÖNNTE.
Wie auch immer.
Wenn ich nun also zB einen Vertrag bei Vodafone habe und diesem nicht nachkomme, sprich nicht bezahle, dann kommt ja der Gerichtsvollzieher, vollstreckt und mein Vertrag ist damit zu Vodafone aufgelöst, da diese ja auch keine Zahlungsunwilligen Kunden wollen mit denen sie nur miese machen !
Demnach macht das für mich keinen Sinn, da der Vertrag der GEZ ja  in dem Sinne nicht auflösbar ist.
Nun zu meiner Frage, ist die GEZ WIRKLICH ein vollstreckbarer Titel ? Hatte schon mal jemand den Gerichtsvollzieher vor der Tür ? Oder ist das tatsächlich nur heiße Luft?

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§126 BGB Schriftform (1) lst durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. (3) Die schriftliche Form kann dur41 die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

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Ist die GEZ wirklich ein vollstreckbarer Titel?

Seit zwei Jahren bekomme ich regelmäßig Post der GEZ, habe aber nie eingesehen diese zu bezahlen. Es sind die immer selben Briefe, ohne Unterschrift, nicht mal ein Datum steht drauf, wann das Schreiben "verfasst" bzw abgeschickt wurde.
Auch keine Unterschrift.
Manchmal werde ich aufgefordert zu bezahlen, manchmal kommt eine Mahnung, dann wieder nur eine Aufforderung.

Bezahlen will ich deshalb nicht, (abgesehen davon das ich sowieso Azubi bin und Geld überall fehlt), weil ich nicht einsehe meinen Tv-Anbieter zu bezahlen, mir 7 Minuten Werbung anzusehen zwischen den Filmen und Serien und dann noch für einen mir aufgezwungenen Service bezahlen soll, den ich niemals nutze, nämlich die ersten Programme. Ich bin kein Rentner und muss mir weder Komissar Rex ansehen, noch Wetten Das oder den Fernsehgarten -.-
Außerdem bekomme ich auch kein Kindergeld dafür, das ich einen Körper habe der irgendwann mal THEORETISCH Kinder kriegen KÖNNTE.
Wie auch immer.
Wenn ich nun also zB einen Vertrag bei Vodafone habe und diesem nicht nachkomme, sprich nicht bezahle, dann kommt ja der Gerichtsvollzieher, vollstreckt und mein Vertrag ist damit zu Vodafone aufgelöst, da diese ja auch keine Zahlungsunwilligen Kunden wollen mit denen sie nur miese machen !
Demnach macht das für mich keinen Sinn, da der Vertrag der GEZ ja  in dem Sinne nicht auflösbar ist.
Nun zu meiner Frage, ist die GEZ WIRKLICH ein vollstreckbarer Titel ? Hatte schon mal jemand den Gerichtsvollzieher vor der Tür ? Oder ist das tatsächlich nur heiße Luft?

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Die GEZ schreiben müssen immer gestempelt und unterschreiben sein laut §126 BGB Schriftform (1) lst durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. (3) Die schriftliche Form kann dur41 die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. (4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

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