Hallo syl123,
das Einzigste was du tun kannst, ist das Umgangsrecht vor gericht mit festen Terminen einklagen. Das Jugendamt kann nur unter bestimmten Umständen, das heißt, wenn Gefahr für deine Kinder besteht (Kindeswohlgefährdung), welche von Dir ausgeht, verbieten bzw. wenn Deine Kinder Dich nicht sehen wollen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit begleiteten Umgang zu bekommen, wenn dieses das Jugendamt auch nicht akzeptiert, musst du den begleiteten Umgang bei Gericht einklagen. Du hast auf jeden Fall das Recht, Deine Kinder mit begleiteten Umgang zu sehen.
lg Engel4270