Hallo syl123,

das Einzigste was du tun kannst, ist das Umgangsrecht vor gericht mit festen Terminen einklagen. Das Jugendamt kann nur unter bestimmten Umständen, das heißt, wenn Gefahr für deine Kinder besteht (Kindeswohlgefährdung), welche von Dir ausgeht, verbieten bzw. wenn Deine Kinder Dich nicht sehen wollen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit begleiteten Umgang zu bekommen, wenn dieses das Jugendamt auch nicht akzeptiert, musst du den begleiteten Umgang bei Gericht einklagen. Du hast auf jeden Fall das Recht, Deine Kinder mit begleiteten Umgang zu sehen.

lg Engel4270

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Hallo Michi,

freistellen kann dich ein Arzt nicht, er kann Dich aber krankschreiben. Ich empfehle Dir, wegen deinem Problem und auch wegen Deiner Schlafprobleme einen Arzt für Psychatrie aufzusuchen. Der kann Dir auf jeden Fall helfen.

lg Engel 4270

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Hallo, es kommt nur darauf an, was in dem Beschluss vom Gericht steht. Wenn da nur drin steht, dass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und HZE (Hilfe zur Erziehung) drin steht kann es das Jugendamt ohne deine Zustimmung nicht machen. In der Regel nimmt sich aber das Jugendamt trotzdem das Recht heraus, es über Deinen Kopf hinweg zu entscheiden. Das Problem habe ich auch. Mein Sohn muss sogar Religionsunterricht statt Ethik mitmachen, obwohl es hier eine Wahlfreiheit gibt.

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