Hallo, Frage:
Meine Freundin sitzt in einer Therapieeinrichtung nach§ 64. Die Maßnahme gilt als gescheitert und weil sie noch auf Bewährung ist und wieder Straffällig wurde (Ladendiebstahl) wurde die bewährung widerrufen. heißt sie muss in den Knast. Jetzt fragen wir uns ob die damals verhängten 2 1/2 jahre Maßregelvollzug in der klinik ebenfalls noch dazukommen, sie also nochmal 2,5 jahre länger sitzen muss.
Die Bewährung wären 10 Monate, damit können wir leben. Sie denkt dass jetzt die ganze Zeit der Maßregel/Therapie auch nochmal als ohne Bewährung gerechnet wird. Sie hat ca 21 Monate Therapie gemacht, aber durch die erneute straffälligkeit hat die Klinik das als versagen gewertet und die Therapie als erfolglos eingestuft.
Also Bewährungswiderruf und Widerruf der Maßregel. Mit welcher haftzeit müssen wir nun rechnen, 10 oder 40 Monate? Vielen dank im voraus, und bitte nur qualifizierte Antworten, weder raten noch dumme Sprüche. Grüße an alle