Betrug bei snapgeil.com Anmeldung bezüglich Widerrufsrecht?

Ich meldete mich am 23.5.18 bei snapgeil.com an.

Durch die raffinierte Kennzeichnung "à" bei der Monatstarifauswahl von Snapgeil, dachte ich, 3 Monate würden insgesamt 29,99 EUR kosten. Als ich meine Bankangaben machte und auf 'Jetzt zahlen' klickte, öffnete sich ein neues Fenster, dass eine Bestätigung der Zahlung zeigte, wo der Vollpreis stand von knapp 89,70 EUR. Ich klickte nicht auf 'Bestätigen' und schloss die Seite. Trotzdem hab ich jetzt einen Premium Account.

Ich schrieb dem Support wegen Widerruf.

Antwort vom snapgeil Support:

Hallo 'User',
vielen Dank für deine Nachricht.
Wir haben deine Nachricht bezüglich des Widerrufes erhalten. Leider müssen wir dir mitteilen, dass wir deiner Anfrage nicht nachkommen können, da diese eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 356 Absatz 5 BGB ist, du diese schon in Anspruch genommen hast und daher kein Widerspruch möglich ist.
Du hast dem auch aktiv zugestimmt. Gerne rufen wir dir dies in Erinnerung:
"Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen. Ferner ist mir bekannt, dass ich bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Sie das mir gesetzlich zustehende Widerrufsrecht verliere."
Das Ganze hast du mit klick auf "Ja, sofort alle Premium Vorteile freischalten" bestätigt.
...
Viele Grüße,
'Support'

Meine Antwort daraufhin:

   Hallo ...,
 nein das ist nicht richtig. Ich habe es nicht bestätigt.
Auf der finalen Bestellseite, auf welcher der Verbraucher seine auf den Vertragsschluss über die Erbringung einer Dienstleistung gerichtete Willenserklärung abgibt, hat er eine „Klausel“ wie die von ihnen oben genannte vorzuhalten
Dieser Hinweis sollte deutlich erkennbar sein und darunter mit einer Checkbox versehen sein, die vom Verbraucher zur Fortsetzung des Bestellvorgangs notwendigerweise angeklickt werden muss. 
Ich füllte den Bogen, den sie im Anhang sehen können aus, und klickte auf "Jetzt kaufen". Wie sie hier sehen, ist die oben genannte Klausel nicht aufgeführt. Die darauffolgende Seite, die nocheinmal genauer den eigentlichen Endpreis zeigte, nämlich die 89,70 EUR, habe ich geschlossen, und nicht auf "Ja, sofort alle Premium Vorteile freischalten" geklickt. Die Beweislast liegt auf Ihrer Seite, lassen Sie es nicht drauf ankommen.
  
 Mit freundlichen Grüßen

Meine Fragen sind:

  • ob das eine typische Betrugsmasche dieser Online-Dienste ist?
  • Und da die Beweislast auf der Seite des Unternehmers liegt, er die Möglichkeit hat, diese zu fälschen oder wie wird meine Online Aktivität gespeichert?
  • ich bin mir sicher, auf der finalen ausschlaggebenden Bestellseite nichts angeklickt zu haben und schloss die Seite. Also wie sehen meine weiteren Schritte aus? Werde ich mich an einen Anwalt richten müssen? Auf was muss ich gefasst sein? Arbeiten diese Unternehmer mit noch weiteren Tricks um solche Verfahren zu gewinnen?

danke für eure Antworten und Grüße

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Hallo,

Haben Sie denn die Dienstleistung in Anspruch genommen? Wenn nicht, ist der Widerruf gültig. Haben Sie es aber in Vollen Umfang in Anspruch genommen so erlischt die Widerrufsfrist. (Quelle :Verbraucherzentrale. de)

Sie können gegebenenfalls diesen Vertrag wegen Irrtum anfechten, da gegen Ihren Willen ein Premium Account eröffnet wurde wo Sie klar ersichtlich dagegen waren. Geben Sie an, das Sie Aufkeinen fall Zahlen werden. Somit darf das Unternehmen Ihre Personenbezogenen Daten nicht an einem Inkasso Büro weitergeben denn dadurch dürfen nämlich keine hören Kosten anfallen (Inkasso Gebühren, Mahnkosten usw.) Durch eine Anfechtung ist ein Vertrag sofort unwirksam. Das Unternehmen muss nämlich anschließend Gerichtlich vorgehen was ich aber bezweifle das die Aktiv werden.

Kommt dennoch ein Inkasso Brief auf Sie zu, so teilen Sie denen mit, daß sie den Vertrag angefochten haben und somit unwirksam ist. Wenn das Inkasso Unternehmen dennoch keine Ruhe gibt, ignorieren sie es einfach denn handelt es sich nämlich um ein sehr dubioses Unternehmen.

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Natürlich können Sie Kündigen. Ich würde hier empfehlen Einschreiben mit Rückschein. Persönliche Übergabe lassen sich meistens schwer beweisen. Es sei denn, Sie nehmen noch 1-2 Zeugen mit.

Aufkeinen fall sollten Sie ein Aufhebung vertrag unterschreiben da ansonsten die Gefahr aufkommen könnte, das sie keine Sozialleistungen für 3 Monate bekommen. Ebenso dürfte es sich bei ALG 1 abspielen.

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Hallo,

Mit deiner IP-Adresse können die schon mal überhaupt nix anfangen. Nur durch Richterliche Genehmigung dürfen Provider erst die Daten herausgeben. Durch solche Drohungen halte ich es für ein dubioses Unternehmen.

Sie haben ein 14 Tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie darauf hingewiesen? War klar ersichtlich das sich der Vertrag, nach den 5 Tagen, sich in ein Abo umwandelt? Oder Stande dies nur in den AGB's oder irgendwo Kleingedruckt am Rande?

Falls ja, können Sie diesen Vertrag wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung anfechten. Es muss nämlich für den Verbraucher Klar ersichtlich sein, das Kosten auf ihn zukommen. Ansonsten handelt es sich hier um eine Überraschungs Klausel nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06).

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Warum bin ich so? Was sagt das über mich aus?

Ich (21) bin recht vernünftig. Allerdings wusste ich nicht das ich so vernünftig bin.

Ich hatte vor 9 Monaten einen Mann (27) kennengelernt. Er hat eine Freundin, die erst vor eineinhalb Jahren ein Kind auf die Welt brachte. Es wurde zwar immer von Bekannten und Freunden seinerseits darüber geredet das die Beziehung ewig halten wird, da die Beziehung auf der Kippe steht und das Kind der einzige Zusammenhalt ist, aber schon der Gedanke das sie nun mal "noch" zusammen sind und er mir während dessen schöne Augen machte, setzte in mir ein ungutes Gefühl aus.

Ich war nicht abgeneigt und flirtete auch manchmal mit ihm. Er suchte immer meine Nähe und war sehr Aufmerksam und ich wusste das es falsch war mich auf das Flirten einzulassen. Weshalb ich mich automatisch ohne jegliche Kontrolle darüber zu haben, manchmal zurück zog.

Vor einer Woche war es das letzte Mal nun das wir uns zu sehen bekommen haben. Er wollte mich nach meiner Nummer fragen, aber schon wieder war automatisch meine Körperhaltung bzw. Körpersprache eher negativ darauf eingestimmt, was ihm auch auffiel und ich war komplett gehemmt mit den Gedanken zu spielen ihm meine Nummer zu geben.

Ich mag ihn wirklich sehr und hin und wieder fiel es mir schon schwer ihm keine Beachtung (in dem Sinne) zu schenken. Aber jedesmal wenn ich das Gefühl hatte es geht in eine falsche Richtung, dann waren meine Gedanken, meine Körpersprache und meine Aussagen automatisch negativ.

Ich glaube schon deshalb das ich nie jemanden betrügen könnte. Ich kenne ja nicht mal seine Freundin, aber der Gedanke alleine das ich ihr das antun würde, ist schrecklich für mich. Ich würde mich selber hassen.

Wenn ich andere sehe und wie wenig Hemmung diese bei solchen Dingen haben, frage ich mich warum das bei mir anders ist. Und was sagt das über mich aus?

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Es kann eventuell durch Vergangene Situationen mit Männern in dein Unterbewusstsein verankert sein. Hast du eventuell Negative Erfahrungen mit sowas gemacht? Dein Unterbewusstsein will dich vor irgendetwas warnen. Nur weiß man nicht immer vor was es einen Warnen möchte.

Ich kenne zwar die Gesamtsituation nicht aber da solltest du vielleicht ein bisschen Vorsichtig sein.

Eventuell hältst du eines Tages einen Kind von ihm auf dem Arm während er parallel das gleiche macht was er vorerst mit dir machte.

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Hallo,

Sie haben die Karten heute Bestellt und jetzt schon Mahnungen und Drohungen das die ein Gerichtsvollzieher einschalten? Das halte ich für nicht möglich.

Wenn die erbrachte Leistung seitens dem Verkäufer nicht stattfindet, so müssen Sie Natürlich auch keine Geldleistung erbringen.

Sollten Sie die Karten jedoch erhalten in laufe der Zeit, ist ein Widerruf ausgeschlossen da solche Veranstaltungen meistens Termingebunden sind.

Die Schilderung von Ihnen, das Ticketbande. de Geld fordert, obwohl der Anbieter diesen Artikel nicht liefern kann ist rechtswidrig. Sie können vom Kauf auf jeden Fall zurücktreten da die Leistung nicht erbracht wurde. Falls ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet wird, Widersprechen Sie in vollen Umfang die Forderung mit der Begründung das der Kaufvertrag nicht zustande kam aufgrund der Fehlenden Lieferung. Kommt ein Mahnbescheid auch den Vollumfänglich Widersprechen.

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Hallo,

Inkassogebühren sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig, da sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Ich würde bestenfalls einmal (per Einschreiben) reagieren. "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Dann schweigen. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen. Normalerweise hören die dann irgendwann auch auf zu betteln, denn eine Forderung zu stellen über etwas, was längst bezahlt ist, ist natürlich Quatsch. 

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Einfach ignorieren. Eines Tages flattert ein Liebesbrief von einer Inkassobude ein und auch dies ignorieren. Nach mehrfacher solcher Schreiben kommt sicherlich ein Mahnbescheid und den einfach mit EIN Kreuz widersprechen. Entweder versuchen sie es noch 1-2 mal oder die geben auf. Vor Gericht werden die mit Sicherheit nicht gehen.

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Sie werden mit ziemlicher Sicherheit nicht hinter Schwedischen Gardinen landen. Sie müssen den Betrag sicherlich zurück leisten und eventuell kommt noch eine Geldstrafe drauf. Allerhöchstens, was aber sehr unwahrscheinlich ist, daß sie eine Bewährungsstrafe bekommen.

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Die Frage haben Sie vor kurzem doch schon mal gestellt.

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Habe ich sie richtig verstanden? Sie haben den Antrag an das Gericht gestellt?

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In den meisten Fällen wird ein Sozialbetrug als Ordnungswidrigkeit

gewertet, die die Rückzahlung der erschlichenen Geldsumme und die Zahlung eines

Bußgeldes nach sich zieht. Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar, die

Verjährung liegt bei fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen macht man sich jedoch

auch nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dafür muss allerdings der

Tatbestand erfüllt sein, dass der Betrüger sich oder einem Dritten einen

rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Kann dieser nachgewiesen

werden, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu

fünf Jahren rechnen. Zusätzlich wird ein Eintrag in das Bundeszentralregister durchgeführt,

in dem sämtliche Straftaten aufgelistet sind.

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Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) erhält, kann nicht befreit werden, auch dann nicht, wenn das ALG I geringer ausfällt als das Arbeitslosengeld II (ALG II). ALG I ist eine Versicherungs- und keine Sozialleistung. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn die Bedürftigkeit von einer Sozialbehörde bescheinigt wurde.

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Eins vorweg: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten").

Das Gesetzliche Rücktrittsrecht, welches in erster Linie in den Paragraphen 323 und 324 BGB sowie in einigen ergänzenden Sonder- reglungen verankert ist, kommt immer nur dann ins Spiel, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde und die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung bzw. die Behebung von Mängeln fehlgeschlagen ist.

Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar. Die Aufforderung zur Vertragserfüllung kann mündlich (ggf. telefonisch) oder schriftlich (per Brief oder Email) erfolgen.

In deinem Fall, kann er erstmal nicht mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss Ihnen eine Frist setzen, wo durch Ihnen eine Chance auf nacherfüllung eingeräumt werden kann.

Da Sie aber Ihn darauf hingewiesen haben das einige Artikel erst bestellt werden müssen und dies 4 Wochen dauert und er eingewilligt hat, ist dies kein Grund bzw durch diesen Grund ist es Ihnen nicht möglich vom Kaufvertrag zurück zutreten.

Falls der Kunde sich dennoch weigert bleibt Ihnen leider keine andere Wahl as ein Rechtsbeistand zu beauftragen. Ich kann Ihnen nur sagen, das er zu zahlen hat.

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Das Mitglied in einem Sportstudio kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes mit sofortiger Wirkung den Fitness­vertrag kündigen (vgl. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.1997, Az. 32 C 3558/96-19). Einige Gerichte verlangen aber, dass das Attest konkret die medizinischen Hintergründe der Erkrankung benennt. So genüge nach Ansicht des Amts­gerichts Tempelhof-Kreuzberg nicht, dass ein Attest die Teilnahme am Fitness­sport ganz allgemein aus ortho­pädischer Sicht ausschließt (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2007, Az. 6 C 487/06). Ebenso unzureichend ist ein ärztliches Attest, in dem es heißt: „ […] eine Fortführung des Trainings im Fitness- bzw. Sportstudio kann zu einer Ver­schlechterung des Gesundheits­zustandes führen“ (Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 C 215/06).

Etwas kritischer sieht dies das Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09. Seiner Auffassung nach, habe ein Fitness­studio­betreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertrags­partners. Denn der Schutz der Intimsphäre habe grund­sätzlich Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinn­streben. Die eventuell bestehenden Zweifel an einer Erkrankung müssen im Rahmen eines Gerichts­verfahrens geklärt werden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundes­gerichts­hof an. Konkrete Angaben zur Art der Erkrankung sind demnach nicht notwendig (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2012, Az. XII ZR 42/10).

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Ebay Kleinanzeigen Käufer meldet meine Ware als defekt?

Habe am Donnerstag eine Spülmaschine bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Die Maschine stand 5 Jahre unbenutzt in der Küche. Hatte sie nie angeschlossen aber als stauraum verwendet. Habe sie als neu verkauft.

Hatte sie am Donnerstag zum ersten mal am Strom um zu prüfen ob sie angeht.

Der Käufer kam zu mir in meine Wohnung und hatte sie ebenfalls am Strom. Hat sie sich angesehen, bar bezahlt und 2 Std mit dem Auto nach Hause transportiert.

Nun schreibt er mir die Maschine hätte einen programmfehler und dass ich ihn betrogen hätte. So einen Fehler habe ich nie getestet da sie nur kurz am Strom war.

Der Käufer beruht nun darauf dass ich sie als neu gekennzeichnet habe und in meiner Anzeige nicht erwähnt habe, dass ich keine Gewähr übernehme.

Ich machte ihn das Angebot die Reparatur zu bezahlen aber das Gerät möchte ich nicht zurück nehmen da es bei ihm kaputt gegangen sein kann. Das Angebot lehnt er ab; Geld zurück oder Montag Anwalt.

Wie ist die Rechtslage ich kann nicht beweisen dass sie intakt war und er kann nicht beweisen dass er sie kaputt gekauft hat. Er hatte die Chance dazu sie bei mir genauestens zu testen doch der stromanschluss hat ihm gereicht.

Bin ich nun echt am Ar... weil ich sie als neu verkauft hab und die Gewährleistung nicht erwähnt habe?

Ich danke euch für eure Hilfe *

EDIT: habe die Maschine soeben zurück erhalten und getestet. Sie funktioniert einwandfrei aber er hat mir eine Delle in die Front gemacht.... bin ich nun ganz am ar...?

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Auch ein Privatverkauf ist ein Kaufvertrag. Dazu kommt es nicht darauf an, wie der Verkäufer mit dem Käufer in Kontakt tritt. Privatverkauf ist jeder persönlich „Auge in Auge“ abgewickelte Verkauf, der Online-Kauf über das Internet (z.B. ebay) oder der über eine Zeitungsanzeige initiierte und per Postversand abgewickelte Verkauf.

Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz)

Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen. Dabei muss der Verkäufer gewisse Vorgaben berücksichtigen. Zudem hat jeder Gewährleistungsausschluss Grenzen.

Ein Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam vereinbart, wenn der Verkäufer den Käufer in der Artikelbeschreibung deutlich sichtbar darauf hinweist. Dann weiß der Käufer, worauf er sich einlässt.

Der Kunde kann selbst entscheiden ob er dein Angebot der nacherfüllung eingeht oder ob er die gezahlte Leistung von Ihnen fordert. Da Sie das Gerät als neu deklarieren und dies ja augenscheinlich nicht ist, könnte es zu dem auch als arglistigeTäuschung angesehen werden.

Sie müssen das Gerät selbstverständlich zurück nehmen und die gezahlte Leistung entrichten.

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Ich verstehe irgendwie nicht was du mit "dran gekommen bist" meinst.

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Widerrufsrecht erlischt nur bei vollständiger Dienst-Erbringung vorzeitig.

Zudem darf er eine Offene Forderung nicht mit einem anderen Betrag, durch seperater Bestellung von ihn, einbehalten um ein Ausgleich der offenen Forderung zu begleichen. Wenn Sie die offene Forderung bereits beglichen haben und dies nachweisen können, denn setzten Sie sich mit den in Verbindung und erklären den Sachverhalt. Andernfalls musst Du Dir ein rechtlichen Beistand holen um dagegen vorzugehen.

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Deine Erfolgschancen dein IPhone 8wieder zu bekommen sind bei solchen Betrugsmaschen bei 0. Du könntest eine Anzeige machen aber da wird es allerwahrscheinlichkeit nichts bei raus kommen.

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Also hast du dein Account 2 mal verkauft?

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