Folgende Beispiele habe ich gefunden: Vielleicht hilft es jemandem

a.Beide Elternteile arbeiten in der Schweiz und wohnen mit dem Kind in Deutschland: Anspruch nur auf schweizerische Familienleistungen/Kinderzulage. Diese wird vom Arbeitgeber gezahlt und ist im Wesentlichen mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar. Seit 01.01.2009 besteht auch Anspruch auf Elterngeld wenn beide Elternteile in der Schweiz beschäftigt sind.

b.Ein Elternteil arbeitet in der Schweiz, zweiter Elternteil ist nicht erwerbstätig, Familie wohnt in Deutschland: In diesem Fall haben die schweizerischen Familienleistungen Vorrang; da dort jedoch kein Anspruch auf Elterngeld existiert, besteht neben dem Anspruch auf deutsche Familienleistungen (Differenzkindergeld) auch Anspruch auf Elterngeld.

c.Ein Elternteil arbeitet in der Schweiz, zweiter Elternteil ist in Deutschland erwerbstätig, Familie wohnt in Deutschland: Hier besteht ein Vorrang der deutschen Familienleistungen, daher Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld.

d.Ein Elternteil arbeitet in der Schweiz, zweiter Elternteil ist in Deutschland selbständig (nicht sozialversicherungspflichtig). Familie wohnt in Deutschland. Vorrang der schweizerischen Familienleistungen. Da in der Schweiz jedoch kein Anspruch auf Elterngeld existiert, besteht neben dem Anspruch auf deutsche Familienleistungen (Differenzkindergeld) auch Anspruch auf Elterngeld.

e.Alleinerziehender Elternteil arbeitet in der Schweiz und wohnt mit Kind in Deutschland: Anspruch auf schweizerische Familienleistungen. Wenn der andere, in Deutschland lebenden Elternteil ebenfalls das Sorgerecht für das betreffende Kind hat, kann dieser die Differenz zum deutschen Kindergeld beantragen. Seit 01.01.2009 besteht auch hier Anspruch auf.

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