Prinzipiell hat der Arbeitgeber keine Rechtsgrundlage eine Drogentest durchzuführen.

Es Bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber kann bei Weigerung und bei hinreichendem Verdacht eine Abmahnung aussprechen, sollte der Arbeitnehmer sich weigern den Verdacht durch einen Test zu wieder legen... Aber auch dieser Test muss angekündigt sein und als solches auch.ausgewiesen.

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Es gibt neues.... Gute Nachrichten. Der Mechaniker konnte sich dran erinnern dass es nicht leicht war mit den Bolzen... Keine Ahnung wie er das gemacht hat.

Abschleppkosten tragen sie somit selber.

👍

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Bin in der Gastronomie tätig. Bei zB Norovirusverdacht spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus. In Zusammenhang mit Stuhlproben. Mit nur Durchfall? Also wenn ich mir eine ganze Wassermelone reinpfeife habe ich definitiv recht fix nen flotten Otto.

Ob das ein Grund ist nicht zu arbeiten bezweifle ich.

Mit Lebensmittelhygiene ist nicht zu spaßen. Aber in beide Richtungen.

Geh arbeiten.

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