Wie ist die Regel „in zwei Leistungsfächern, darunter mindestens in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder einer Fremdsprache, je zwei Kurse belegt und bei einfacher Wertung mindestens 20 Punkte erreicht sein“ korrekt zu verstehen?

Ich möchte mein Fachabitur machen und bin unsicher, ob die Punkteregel so gemeint ist, dass jedes der beiden Leistungskurse mindestens 20 Punkte (Summe aus 2 Kursen) erreichen muss, oder ob die 20 Punkte auf die Summe beider Leistungskurse zusammen bezogen sind.

Beispiel bei mir:

* Deutsch LK: 7 + 6 Punkte = 13 Punkte

* Kunst LK: 10 + 8 Punkte = 18 Punkte

Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzung, wenn ich insgesamt (31 Punkte) über 20 Punkte komme, oder muss jedes einzelne Fach 20 Punkte erreichen?

Ich wäre dankbar für eine juristisch genaue Interpretation oder offizielle Quellen, da ich sicher planen möchte.