Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit für mein 1. Kind. Die Elternzeit endet im April 2023. Dann wollte ich wieder arbeiten gehen.
Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet und in der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber aus. Grundsätzlich dürfen Schwangere meinen Job also nicht ausüben.
so, mal angenommen ich werde im Januar/Februar nochmal Schwanger, bevor die Elternzeit endet. Bekomme ich dann einfach mein Gehalt wieder von April bis zum Mutterschutz? So wie vor dem 1. Kind?
Und wie wird das Elterngeld dann berechnet, wenn ich die 12 Monate vor der Geburt zur hälfte in Elternzeit war?
Wenn sich jemand auskennt, dann schon mal danke im Voraus! 😊