Hallo, die Grundversorger sind derzeit tatsächlich günstiger. Evtl. gibt es beim Grundversorger auch einen günstigeren Tarif als die Ersatzversorgung. Bei Preiserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, ab der Preiserhöhung. Die Energieversorger teilen das Datum zur Preiserhöhung in einem Schreiben mit. Dieses bitte dann als Kündigungsdatum verwendet werden. Beim neuen Anbieter/Grundversorger zusätzlich anmelden.

Von einem neu abgeschlossenen Vertrag kann innerhalb der Widerrufsfrist (14 Tage) zurück getreten werden, falls hier kein Sonderkündigungsrecht möglich ist.

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