Unterhalt fürs Kind freiwillig Rückwirkend in Ordnung?
Mein Ex Partner hat die ersten zwei Jahre keinen Unterhalt gezahlt. War auch nicht nötig von meiner Seite aus. Nun würde er mir aber gerne von sich aus rückwirkend für diese zwei Jahre den Unterhalt zahlen. Ist das rechtens? Würde das steuerliche Probleme geben?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus?
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