Muss eine bei Einzug vorhandene SAT-Anlage durch den Vermieter instand gehalten werden?

Hallo zusammen,

als wir 2009 in unserer Mietwohnung (ein EF-Haus, was aber als Wohnung deklariert ist) eingezogen sind, war bereits eine digitale SAT-Anlage auf dem Dach installiert.

Mit der Zeit wurde der Empfang immer schlechter, ob bei Sonne, Regen oder Wind stellenweise war für mehrere Stunde gar kein Empfang von fernseh möglich.

Seit letzten Winter, ist bei Eis und Schnee kein Empfang mehr möglich (mehrere Tage) wenn Antenne vereist ist. (wir haben sie schon freigekratzt)

Mittlerweile gehen eineige Sender gar nicht mehr und die anderen nur mit teilweisen Störungen.

Als wir den Vermieter um eine Reparatur oder ähnlichem gebeten haben, meinte dieser das die SAT-Anlage von einem Vorvormieter von uns installiert wurde und er damit nichts zutun hat, sie sei auch nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt, wir sollen sie selbst reparieren.

Ist dies korrekt. In einem Mietlexikon habe ich folgendes gelesen: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für Fernsehempfang zu sorgen - darf ihn aber auch nicht behindern. Das heißt: Wer eine Wohnung anmietet, in der keinerlei Technik für den Fernsehempfang installiert ist, darf dies selbst nachholen. Gibt es allerdings einen Anschluss - und das ist meist der Fall -, gehört er zur Wohnung und ist mitgemietet. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, dass die dazu gehörende Technik auch funktioniert. Umgekehrt kann der Vermieter erwarten, dass die installierte Technik vom Mieter auch genutzt wird. Nur in Ausnahmefällen kann der Mieter etwas anderes verlangen. Quelle: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/fernsehen/

Hier im Forum habe ich gelesen, das man sich selbst um fernsehempfang kümmern muss. Was ist nun korrekt. Wer hat Recht? mein Vermieter oder wir.

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So ich war gestern beim Fachanwalt für Mietrecht.

WIR sind im Recht. Da die fernsehempfangstechnik vor Einzug installiert war, gehört sie zur Mietsache und diese ist auch vom Vermieter instand zuhalten. Die SAT-Anlage muss nicht explizit im Mietvertrag drinstehen, auch eine evtl. Zahlung für Wartung und nutzen ist nicht obligatorisch und das Fehlen entbindet den Vermieter nicht seinen Obligenheiten bzgl. der Instandhaltung der Mietsache nachzukommen. Da gibt es diverse Beispiele lt. Anwalt die ebenfalls nicht explizit im Mietvertrag stehen, dennoch zur Mietsache gehören.

Es geht sogar soweit, das ich nach einem gültigem Gerichtsurteil, sogar Anspruch auf Mietminderung habe.

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