Das isr sowas von dämlich diese Annahme. Der Paragraf lautet: Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft

so das heißt, dass wenn die andere Person es nicht möchte ist es Vergewaltigung laut Paragraf 177 StGB

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