Das Jugendschutzgesetz sieht bei unerlaubten Alkoholausschank Geldstrafen von 2.000 bis 20.000 Euro vor, diese Höchstsätze werden derzeit aber kaum kassiert. In der Praxis sieht es so aus, dass ein Jugendlicher, wenn er von der Polizei betrunken erwischt wird, eine Anzeige bekommt. Ebenso werden seine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt.

Quelle: https://ktnv1.orf.at/stories/292703

ORF is glaube ich vertraulich

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i würd mi net zuviel antun da

wenn eine 30er tafel montiert war müsstet ihr die sehen usw. das ihr den Weg immer fährt is denen je nach typ egal

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