Das Jugendschutzgesetz sieht bei unerlaubten Alkoholausschank Geldstrafen von 2.000 bis 20.000 Euro vor, diese Höchstsätze werden derzeit aber kaum kassiert. In der Praxis sieht es so aus, dass ein Jugendlicher, wenn er von der Polizei betrunken erwischt wird, eine Anzeige bekommt. Ebenso werden seine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angezeigt.
Quelle: https://ktnv1.orf.at/stories/292703
ORF is glaube ich vertraulich