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ElenaResch

28.03.2025
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Ankestr
13.03.2025, 16:11
Fällt eine Gebührenerhöhung der Schülerhilfe unter das Sonderkündigungsrecht?

Wir haben für meine Tochter einen 24 Monatsvertrag bei der Schülerhilfe. Jetzt kam plötzlich eine Gebührenerhöhung zum 01.04.2025? Fällt diese unter das Sonderkündigungsrecht? Zum Vertragsende Ende September 2025 werden wir auf jeden Fall kündigen. Nur möchten wir schon früher raus. Der Unterricht bringt leider nicht viel.

...zum Beitrag
Antwort
von ElenaResch
28.03.2025, 16:52

Stehe vor gleichem Problem. Habe gekündigt, zurück wird geschrieben, wenn ich Sonderkuendigungsrecht ausübe, werde ich für die zurückliegende Zeit in ein Tarif eingestuft, in dem höhere Beiträge fällig waeren. Der höhere Beitrag wird genannt, aber anscheinend nach der Erhöhung, wie der Beitrag zu dem Zeitpunkt des Vetragabschliessens aussahen wird weder gesagt noch weigern sie sich es schriftlich zu belegen. Ausserdem, wird nicht akzeptiert, dass durch Versetzung in eine kürzere Laufzeit die Kündigungzeitpunkt auch anderes ist. Das ist erstmal meine Emailwechsel mit denen gewesen.

Ich gehe naechste Woche mit einem befreundeten Anwalt essen, will mir das alles nochmal erklären lassen.

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