Also die Vermessung muss beantragt werden, und zwar vom Eigentümer - also die Dame. Wir haben auch alle Kopien von den Dokumenten da. Auch nach der Vermessung wird nochmals alles durchgegangen, wo dann jeder unterschreiben musss. Auch hier hat sie unterschrieben. Das "einzige" was wir vereinbart haben, ist, dass wir die Kosten der Vermessung zahlen (was wohl gar nicht so ungewöhnlich ist- dass der Käufer das zahlt). Wir gingen ja davon aus, dass wir die Käufer sind.

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