Hallo erstmal
Ich hab in der Vergangenheit 3 Weisungen gekriegt, einmal mit 14 Jahren wegen angeblicher leichter Körperverletzung ( 30 sozialstunden ) wo ich denke dass ich unschuldig bin da ich meinen kleinen Bruder vor 2 Jungs beschützt habe und beim anderen mal war es vor 4 Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung, da hat das Gericht mir eine Weisung zu einem sozialen Trainingskurs gegeben, wo auf dem Amtsgerichtszettel stand ( Urteil im nahmen des Volkes ). Und einmal hatte ich ein kleines Problem mit meinem Bruder und hatte ihn eine harmlose droh SMS geschickt, wo ich wieder eine Weisung von 15 sozialstunden gekriegt habe. Ein Jahr später hatte ich mich bei real für einen Minijob beworben und musste mein Führungszeugnis vorlegen. In meinem Führungszeugnis stand ( keine Einträge oder sowas ) , also kurz gefasst, war da kein Eintrag vorhanden. Nun meine Frage, ich habe gehört dass man nicht vorbestraft sein muss um sich bei der Polizei bewerben zu können. Das waren alles kleine Weisungen, die also nicht als Vorstrafe gelten? Obwohl ich ein Urteil hatte wo drin stand ( Weisung zu einem sozialen Trainingskurs ). Meine Frage ist also , bin ich dann nicht vorbestraft ?. Bitte ein Antwort. Mein Einstellungsberater meinte ich solle ihm auf einem Zettel einen kurzen Sachverhalt zu den Geschehnissen aufschreiben. Könnt ihr mir da weiter helfen bitte :/?