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Elbenfreund9731

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Dachtichsmir
04.01.2021, 21:37
Ist die Lebenslange Freiheiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld menschenrechtswidrig?

Da verbringt ein Täter ca. 30 Jahre in (ggf. Einzel-) Haft. Dann wird die Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung bejaht und dann bleibt er, wo er ist. Nur die Überschrift wird geändert.

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Hilfreichste Antwort
von Elbenfreund9731
04.01.2021, 21:42

Es gibt Täter, die offen damit umgehen, weitere Menschen umzubringen, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen. Für solche Fälle braucht es die Sicherungsverwahrung. Trotzdem sollte im Normalfall, die Rehabilitation immer oberste Priorität haben.

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