Kündigung nach Eigenbedarf. Muss ich den neuen Mieter hineinlassen um Ausmessungen zu machen?
Mir wurde die Kündigung auf Eigenbedarf gekündigt. Der Sohn meiner jetzigen Vermieter möchte in die Wohnung. Er war schon einmal da und hat uns dies mitgeteilt, das zweite Mal war er mit seiner Freundin da und hat ihr ganz kurz die Grundstruktur der Wohung gezeigt, heute kommt er mit seinen Eltern(unseren Vermietern) und hat ein Gespräch mit uns und im August möchte er nocheinmal hinein um Ausmessungen zu machen.
MÜSSEN wir ihn hineinlassen, wenn uns das zu viel ist? Ich finde es eine Frechheit, dass man Mietern so etwas zumutet. Es sind immer noch privat Sachen von uns in der Wohnung und wir wohnen auch noch bis Oktober in der Wohnung. Gibt es hierfür auch ein Gesetz? Denn ich weiß, dass man potenzielle Nachmieter zur Besichtigung Zutritt in die Wohnung gewähren muss, aber dem Sohn der Vermieter? Und dann noch zum Ausmessen der Wohnung?
Danke schon mal für die Hilfe!