Hallo,
laut BGH Urteil vom Mai 2014 sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulassig und können nachträglich angefochten werden.
Wir haben im Juli 2012 einen Immobilienkredit zu 2 Teilen( 1.Teil über Bank/2.Teil über KFW Förderung) abgeschlossen und wie es damals üblich war entsprechende Bearbeitungsgebühren bezahlt,welche über die Ratenzahlungen der jeweiligen Kredite beglichen werden.
1.Kann ich die Bearbeitungsgebührenvon einem oder gar beider Kreditverträge einfordern?
Habe bereits mit der Bank telefoniert, die verneinten mit der Begründung das lediglich Verbraucherkredite die beispielsweise zur KFZ Finanzierung genutzt wurden, oder andere Kleinkredite unter dieses Urteil fällt.
2.Kannn ich auch einen noch nicht getilgten Vertrag (Ratenzahlung läuft nach)aus dem Jahre 2009 (KFZ Finanzierung) ebenfalls anfechten?
Vielen Dank bereits im Vorraus
Carl