Aufenthaltsbestimmungsrecht möglich? Mit Tagesmutter in der Woche und Elternteil am Wochenende

Hallo liebe Community,

es geht um das Wohl meiner Kinder und ich würde gerne Meinungen und Erfahrungen von Euch in meine Entscheidungen einbeziehen. Es geht um Folgendes:

Die Mutter meiner Kinder ist mit der Erziehung meiner bei Ihr lebenden Töchter (15 und 10 Jahre) überfordert und besonders meine Große leidet sehr darunter. Versuche mit meiner geschiedenen Frau zu sprechen sind auch nach 6 Jahren seit ich sie verlasen habe immer noch nahezu unmöglich. Auch Dritte bekommen keinen Zugang und Gehör.

Nachdem ich auch von den Eltern der Freundinnen meiner Töchter immer mehr Details erfahre muss ich "meine Kinder retten". D.h. ich spiele mit dem Gedanken, das sie zu mir ziehen und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage. Ich sehe meine Kinder derzeit jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien und wir haben ein sehr gutes und liebevolles Verhältnis.

Leider ist in diesem Zusammenhang mein Beruf ein Problem. Mein Arbeitsplatz ist nicht an meinem (und dem der Kinder) Wohnort sondern (meist über mehrere Monate) wechselnd irgendwo in Deutschland. Somit ist meine Wohnung derzeit nur jedes zweite WE von mir und meinen Kids belegt. Wenn meine Töchter zu mir ziehen würden, müsste ich eine Tagesmutter anstellen (was finanziell möglich ist), die sich von MO - FR um die Kinder kümmert. Am WE würde ich dann da sein (bzw. die Kinder bei ihrer Mutter sein. Es gilt nun abzuwägen, wo/wie es den Kids besser gehen würde. In einem Gespräch mit meiner Großen habe ich Ihr die Situation erläutert und sie würde lieber heute als morgen von Ihrer Mutter "entfliehen". Es würde den Rahmen hier sprengen zu erläutern was im einzelnen die Gründe hierfür sind.

Was meint Ihr? Gibt es eine Chance das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter diesem Vorratssetzungen für beide Kids (sieh hängen sehr aneinander) zu erhalten?

LG

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Schon mal ganz lieben Dank für die Antworten,

Ich sehe es als recht problematisch an, das Jugendamt einzuschalten. Ich hatte diesbezüglich schon kurz nach der Trennung mit dem JA Erfahrungen gesammelt. Trotz zwei Terminen, bei denen es um mein Umgangsrecht ging, hat es das JA es nicht geschafft meine EX zu überzeugen und musste mich auf den Klageweg verwiesen - hat dann ja auch funktioniert.

Meine EX ist nicht in der Lage auf Ratschläge anderer einzugehen - es muss alles genau nach ihrem Willen gehen. Somit würde das Einschalten des JA nur eine Trotzreaktion bewirken, die zu Lasten der Kinder geht. Nach dem Motto "nicht mit mir, ich mache das was ich will und ihr werdet schon sehen". Das klingt vielleicht übertrieben, aber ist leider Realität.

Das bedeutet, wenn ich den Weg einschlage um die KInder zu mir zu holen, muss!!! es klappen, da ansonsten an den Kindern der Frust "Das lass ich mir nicht gefallen, dass sich jemand in meine Erziehung einmischt" ausgelassen wird und es ihnen noch schlimmer geht.

LG

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