Nach 9 Schuljahren mit 1 Wiederholungen abbrechen, Schulpflicht erfüllt (die 1 Jahr waren schulabstinenz)?
Es interessiert mich nur ob man vom ding her die Schule abbrechen könnte . Z.B. wenn man jetzt 9 Jahre in der Schule war aber 1 Jahr wiederholt hat ( z.B. 8 klasse ) und jz in der 9. Klasse ist ( jetzt im 2. halbjahr )
muss man die 9. Klasse vollständig beenden oder kann man jz schon die schule abbrechen da man ja 9 jahre in der schule war "Edit von mir:(jedoch nicht anwesend)"
( irgendwie dumme frage aber die interessiert mich seit jahren und ich hab nie ne gescheite antwort drauf bekommen )
PS: Die frage wurde so schon gestellt jedoch habe ich einen Punkt hinzuzufügen der mich Interessiert!!
Also: selbe frage, nur wenn ich jetzt theoretisch 9 Jahre auf einer schule war, 1 Mal sitzen geblieben wäre, und als zusätzlicher fakt jedoch dadurch sitzen blieb das man nie Anwesend war. ( Also nicht ab und zu sondern gar nicht) wäre dann die Schulpflicht von den Jahren her erfüllt, oder müsste man dafür im allgemeinen 9 Jahre auch answesend gewesen sein?