Ich komme leider nicht aus Bayern und höre zum ersten Mal von der "besonderen Prüfung"
Aber hier habe ich ausführliche Infos gefunden
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-67#:~:text=(5)%201Die%20Besondere%20Pr%C3%BCfung,wird%20in%20schriftlicher%20Form%20abgenommen.&text=Auf%20Antrag%20kann%20die%20erste,der%20ersten%20Fremdsprache%20nachzuweisen%20ist.
Wenn ich das richig verstehe, und das ganze mit einem erweiterten Realschulabschluss gleichzusetzen ist, kannst du grundsätzlich jede Ausbildung machen, nur nicht direkt studieren. Dafür müsste eine Fachoberschule für die Fachhochschureife dazwischen