Ich komme leider nicht aus Bayern und höre zum ersten Mal von der "besonderen Prüfung"

Aber hier habe ich ausführliche Infos gefunden

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-67#:~:text=(5)%201Die%20Besondere%20Pr%C3%BCfung,wird%20in%20schriftlicher%20Form%20abgenommen.&text=Auf%20Antrag%20kann%20die%20erste,der%20ersten%20Fremdsprache%20nachzuweisen%20ist.

Wenn ich das richig verstehe, und das ganze mit einem erweiterten Realschulabschluss gleichzusetzen ist, kannst du grundsätzlich jede Ausbildung machen, nur nicht direkt studieren. Dafür müsste eine Fachoberschule für die Fachhochschureife dazwischen

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Wenn ich du wäre, würde ich ganz schnell erstmal den Support anschreiben, dass die deine Frage löschen.... Bei mir stand mal der Kampfmittelräumdienst vor der Tür weil ich eine Frage zu Munition gepostet habe......

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Also, je nachdem in welchem Zuständigkeitsbereich der Polizist arbeitet, zum Beispiel in der Ermittlung/ Kriminalpolizei, kann er natürlich dein Handy orten oder sogar über deine email im Einwohnermeldeamt herausfinden, wo du wohnst, wie alt du bist, wer deine Eltern sind etc.

Allerdings wie gesagt nur, wenn er in der jeweiligen Abteilung arbeitet.

Als normaler Streifenpolizist geht das nicht.

Außerdem muss jeder Polizist beim einsehen ins Einwohnermeldeamt oder auch beim Orten von Geräten/ Personen eine Begründung abgeben, warum er diese Informationen abrufen will. Dazu müsste er dann eine Fallakte angeben, für die er die Informationen braucht.

Also klar, unter Umständen kann der alles über dich und deine Familie abrufen aber wird er nicht machen, denn er würde sich damit selber in sehr große Probleme bringen die auf jeden Fall zu Disziplinarverfahren oder gar zu Entlassung führen.

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Wie schon von einigen geschrieben,

das Verfahren kann aus diversen Gründen eingestellt worden sein. Entweder waren die von dir eingereichten Beweise nicht ausreichend um entweder tiefere Ermittlungen anzustellen oder gar ein Urteil zu sprechen. Normalerweise wird bei der Anklage eines anderen Bürgers beide Bürger vorgeladen auf die Dienststelle wo der Vorfall von Anfang an gemeldet wurde. Dabei kann es sein, dass die Beschuldigte beweisen konnte, dass deine Beweise nicht stimmen oder aber dass sie selber Beweise eingereicht hat, die zeigen, dass alles rechtmäßig abgelaufen ist.

Also, die Möglichkeiten sind: Beweislage nicht ausreichend, Urteil auf unschuldig

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Moin,

Klingt blöd aber, eine solche Frage stellt du besser im Ubisoft-Forum. Da gehen die Fragen auch oft direkt weiter ans Entwicklerteam. Ansonsten aber auch immer an Supporter. Antworten kommen oft sehr schnell. Na ja, jemand hat das selbe Problem geschildert und auch direkt Rückmeldung bekommen. Ebenfalls alles auf deutsch.

https://forums-de.ubisoft.com/showthread.php/224218-Verbindungsfehler-4-0xFFF0BDC0-Forums

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Ausgeschlossen, Büroarbeit ist eine Seltenheit. Zumindest in Punkto Studium. Es kommen ein paar, na ich nenns mal schöne, Sporttests auf dich zu. Du musst ganz schön in Form sein. Büroarbeit nur insofern, als dass du etwas analysieren musst aber das ist eher eine Nebensache. Also, viel Sport.

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Amerika, fu*k yeah.

Spaß beiseite, nein natürlich nicht. Auf Fremden auf dem eigenen Grundstück ohne Einwilligung der "Fremden" geht da nix. Also wenn es ein abgesprochenes Airsoft Event wäre, kein Problem, aber auf Fremde auf dem eigenen Geundstück zu schießen, ausgeschlossen. Egal ob Softair oder klein/Großkaliber und auch egal wie alt und wo. Außer in absoluter, bewiesener, Notwehr.

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Wenn ich mir so durchlese, was andere geantwortet haben, wäre ergänzend noch: Polizisten auf Motorrädern sind auch ideal um, neben normalen Autofahrern, 'Ersthelfer' an einem Unfall auf der Autobahn zu sein. Auch wenn Motorräder so aussehen, als könne man nichts transportieren, haben Polizeimotorräder Pilonen, Wahndreiecke, Verkehrskellen und Blinklichter wie die auf Baustellen. Somit können sie bei Stau auf der Autobahn, noch vor den Polizisten und Rettungskräften in Autos, den Unfallort erreichen, absperren/sichern und Erstehilfe leisten und dadurch auch feststellen, was der Verunfallte überhaupt an medizinischer Behandlung brauch.

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