Vielen Dank für die Vielen Antworten, aber viel schlauer als vorher bin ich nicht, denn es gibt keine Rechtsgrundlage/Gesetz, was aussagt, ob ich meinen entwerteten Reisepass...oder auch PA verkaufen oder nicht verkaufen kann.

Übrigends der Hinweis: Beim PA steht nicht, dass er Eigentum der BRD ist.

Auch verschiedene Arbeitsanweisungen für Behördenmitarbeiter im Bezug auf Ausstellung eines Reisepasses und entwertung-Zurückgabe steht nur: " Der Ausweis kann auf Wunsch entwertet zurück gegeben werden"

Auch noch interessant ist, dass bei einem Sterbefall der Pass noch nicht einmal bei der Stadt abgegeben werden muss, sondern lediglich irgend ein Dokument (Pass, PA , Geburtsurkunde) für die Sterbeurkunde mitgebracht werden muss.

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