Vielen Dank für die Antworten. Den Höchstbetrag für beschränkt absetzbare Vorsorgeaufwendungen kann ich nicht mit den Sozialversicherung ausschöpfen, da ich Zeitsoldat war und somit weiter keine Sozialversicherungen habe.

Meine Überlegung war die das wenn die Versicherung mit meinem Geld Gewinne (Überschüsse) erwirtschaftet und dadurch mein Beitrag sinkt, das diese Überschüsse ja so eine Art Zinsen sind die nicht ausgezahlt werden sondern meinen Beitrag verringern. Somit müsste ich den höheren Betrag absetzen können da ich diesen Betrag ja indirekt über die einbehaltenen Überschüsse (Zinsen) gezahlt habe.

Liege ich damit komplett falsch?

...zur Antwort