Ich lach mich weg...lol Ich kaufe auch bei b2b-Zentrum ein. Wer ist den so blöd und Zahlt im voraus?????????? Schon mal was von PayPal oder Nachnahme gehört????? Wenn ein Händler Vorkasse haben will dann gilt doch wohl immer "FINGER WEG" Tja selber schuld nun mußt da durch. Geld ist Pfutsch.

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Willkommen Krimineller...lol...ich hoffe der bekommt nie ein Deutschen Pass.
Harmlose Straftaten....gleich abschieben sowas ganz einfach...mit Harmlos fängt es an mit Mord endet das.

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Zwangsheirat nicht, aber eine Aufenthaltsbestimmungsrecht-Heirat....Naja gibt ja heutzutage dafür 30.000€...fg

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Die hat ein anderen...die will mit dir net mehr....naja ist zu verstehen...bist ja weit weg, und wenn es juckt....lol

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Abschiebung ist vollkommen korrekt. Sollen doch zufrieden sein, haben hier kostenlos eine gute Ausbildung genossen die sie jetzt für den Aufbau ihrer Heimat nutzen können....Die waren damals eben nur geduldete, und die hier geboren wurden (deren Eltern gedultete waren) sind nicht automatisch Bundesbürger, sondern ableger von geduldete Personen und somit automatisch geduldete. Das heißt, schwup ab in die Heimat, ich find das gut.Deutschland ist nicht die Sozialstation der Welt und schon garkein Ponyhof.

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Dein Job ist NICHT sozialabgabeplichtig, also ein sogenannte "gerinfüge Beschäftigung" in der Regel haben diese keine Verträge mit Probezeit usw. Somit kannst du von heute auf morgen gehen.

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Ist schon lustig das sich hier nur auf die Abstürze berufen wird. Der Inhalt ist wichtig und der ist unrealistisch. Wie von mir schon beschrieben. Technik VS Human geht immer der Human (Mensch) als Sieger hervor. Unsere (40 Pers.) Gruppe spielt das Spiel nicht mehr wegen eben diesem Grund. Wir warten auf BF3 in der Hoffnung das diese gravierenden Fehler nicht mehr vorkommen.

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Ordentlich Kündigen unter berücksichtigung der Fristen.Das schreiben Quittieren lassen....wenn nötig per einschreiben....und dann nach ablauf der Kündigungnicht mehr zur Arbeit gehen, da gekündigt, und deine neue arbeit aufnehmen.

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Wie lange ist diese Mitarbeiterin schon in Ihrer Fa.? Wenn 2 Jahre dann zum Monatsende auch unter 2 Jahre, ausgenommen Probezeit die gesetzliche frist von 4 wochen. Wobei die einhaltung der Übergabefrist seitens des AG ca. 3 Tage vor der frist ist. Bsp. Kündigen Sie diese AN zum 30.08. dann sollte diese Person die Kündigung zum 27.08. in den Händen halten Glauben Sie mir, sie ersparen sich da viel Ärger vor gericht. Ist die Person 5 Jahr in der Fa. dann ebenfalls zum monatsende ((unter beachtung das diese die Kündigung 3 Tage vorher in den Händen hält))8 Wochen.Wichtig....immer OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN KÜNDIGEN.....einfach nur ordnungsgemäß zum kündigen

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Wenn du weniger als 5 Jahre in der Fa. beschäftigt bist dann mindestens 4 Wochen es sei den du hast eine höhere Kündigungsfrist in deinem AV. Bist du 5 Jahre in der Fa. dann hast du mindestens 8 Wochen kündigungsfrist. Und vorsicht ist auch bei der abgabe der Kündigung, die muß nicht zwangsläufig akzeptiert werden wenn diese zum 30.09. auf dem Tisch des AG liegt (bearbeitungszeit der internen Post) also lege die Kündigung ruhig schon 3 Tage früher beim AG ab.

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Deine Formulierung ist gut gewählt.Meine freundin hatte auch gekündigt und keine sperre bekommen, wegen dieser von dir benannten Probleme. Sie mußte nur zur Arge das ganze nochmals glaubhaft schildern und gut war die Sache.

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Nicht alles was in einem AV vereinbart wird ist Rechtsverbindlich. Der Gesetzgeber schreibt eindeutig vor das ab den 2. Beschäftigungsjahr nur zum monatsende gekündigt werden darf von seiten des AG. Arbeitnehmer können hingegen zum 15. oder zum monatsende kündigen unter berücksichtigung der Gesetzlichen Kündigungsfristen.Eine willkürliche kündigung ist dagegen nicht rechtens, es gilt wegen des Schutzes vor schaden auf seitens des AG sowie AN.

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Text schon geschrieben. ausversehn 2 x eingesetzt. gibt ja hier kein button zum löschen.

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Ihr müßt nicht zusammen Kündigen Eine Teilkündigung reicht aus. In diesem Fall kündigst du dein Mietverhältnis raus und die sache ist erledigt. Es entstehen für dich auch keine Fristen da dein Freund als alleiniger Hauptmieter darin weiter wohnt. du bist mit sofortiger wirkung bei Abgabe der Teilkündigung aus dem Mietvetrag raus. Beachte bitte das du Teilkündigung als überschrift nimmst.

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Meine frage ist. Hast du einen Tarifvertrag (TVöD oder ähnlichem)??? Wenn nein, dann ist es unzulässig die Kündigungen Quatalsmäßig zu betreiben. Du kannst somit zum Monatsende kündigen mit der dazugehörigen Gesetzlichen mindest Kündigunsfristen. Ansonsten aber die im AV vereinbarten 6 wochen.

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