hallo liebe gutefrage.net gemeinde,
folgendes problem:
ich arbeitete 3 Monate in einer Firma (Urlaub 24 Tage/Jahr)
in den 3 Monaten habe ich 2 Tage in Anspruch genommen also wäre noch ein Rest von 4 Tagen übrig.
ich hatte eine Woche Kündigugnsfrist die ich noch gearbeitet habe.
die alte Firma sagt:
am Anfang:
sie müssten den Urlaub nicht auszahlen sondern die neue Firma müsste den Urlaub übernehmen und ich könne ihn dann bei der neuen Firma geltend machen.
Die neue Firma kannte soetwas bisher nicht und weigert sich daher die 4 Tage zu übernehmen.
dann meldetet sich wieder die alten Firma per Mail,
Hallo, David!
Ich habe mich bei unserem Steuerbüro erkundigt. Laut Bundesurlaubsgesetz hast du erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Urlaub. Das heißt, das weder wir noch dein neuer Arbeitgeber in der Pflicht sind, dir Urlaub zu gewähren bzw. auszuzahlen. Wenn du bei deinem neuen Arbeitgeber 6 Monate im laufenden Kalenderjahr gearbeitet hättest, hättest du Anspruch auf diesen Urlaub. Die Branche hat darauf keinen Einfluss.
Viele Grüße!
soll das jetzt heißen das ich meine restlichen 4 Tage abschreiben kann?
kann mir da vieleicht jemand Paragrafen nennen ob das der fall ist oder vieleicht hatte ja schonmal jemand ähnliche probleme...
schönmal danke für eure mühen, David