Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst oder in Anspruch nehmen möchtest - was mit dem Zustieg in ein öffentliches Verkehrsmittel und der Absicht mit diesen befördert zu werden bewirkt ist - dann musst du auch dafür zahlen.
Entweder befindest du dich schon im Besitz eines gültigen Fahrscheins oder du kaufst diesen an einem Automaten im Zug.
Ist dieser nicht vorhanden oder defekt, musst du alle anderen Automaten im Zug austesten. Gehen auch diese nicht, musst du umgehend und von dir aus einen Schaffner aufsuchen.
Einfaches zuwarten auf den Schaffner kann schon die Leistungserschleichung nach § 265a StGB entfalten.
Denn allein durch das warten auf einen Schaffner, kannst du nicht widerlegen, dass du die Absicht hattest das Entgelt nicht entrichten zu wollen.
Du musst unbedingt von dir aus alles mögliche tun, um deine Leistung im Voraus zu bezahlen. Bei Taxis ist das was anderes, aber in Zügen muss man vor Fahrantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein.
Wenn kein Schaffner da ist, dann ist das nicht dein Problem. Den Zugfahrer darf man während der Fahrt nicht ansprechen. Gibt zumindest oft Aufkleber an den Türen der Fahrerkabine, die das aussagen.
Wenn du dich also ohne Ticket in ein Zug setzt, da in Ruhe wartest ohne etwas eigenständig in Richtung Ticket zu unternehmen und der Schaffner dann nach 1 bis 3 Stationen zu dir kommt, dann hast du bereits eine Leistung erschlichen.
Unabhängig davon, ob du dann beim Schaffner einen Fahrschein bezahlst.
Wenn definitiv kein Schaffner und kein funktionstüchtiger Fahrscheinautomat im Zug ist und du dich davon 100 % ig überzeugt hast, dann kannst du dich bedenkenlos hin setzen.
Inwiefern es dir als Fahrgast in solch einer Situation zugemutet werden kann, bei jeder Station, an der der Zug hält, durch den ganzen Zug zu laufen um nach einen eventuell zugestiegenen Schaffner Ausschau zu halten, weiß ich nicht.
Ich denke nicht, dass man dies wirklich tun muss. Man sollte den Fahrer aber beim halten des Zuges darauf aufmerksam machen, dass kein Automat funktioniert.