Dreierlei ist der Begriff nach dem du suchst.

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Definitiv nicht!

Worauf er unter Umständen Anspruch hat ist der Zugewinn des Immobilienwertes im Zeitraum eurer Ehe und auf alles was ihr euch während eurer Ehe angeschafft habt.

Dazu gehören gemeinschaftliche Anschaffungen, wie Spülmaschienen, Lampen, etc.

P.S. Es könnte sein, dass es auch anders geregelt wurde. Das müsste dann aber im Ehevertrag stehen. - Wenn kein Ehevertrag besteht, gelten die allgemeinen Scheidungsrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Eddy

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Das Ansteckungsrisiko ist im Grunde genommen genauso hoch, wie dies einer normalen Grippe oder Erkältung. Der Kontamination diverser Viren und Bakterien kann man durch gute Hygene, Meidung erkrankter Personen und einem intakten Immunsystem entgehen. - Und du erfüllst bereits all diese vorsorglichen Maßnahmen.

Daher beruhige dich, denn es ist alles gut.

LG Eddy

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Ich finde du solltest sie wenn sie das nächste mal nach Hause Kommt einfach in den Arm nehmen. Egal wie du dir in dem Moment dann wünscht das sie einfach wieder abhaut oder sonst was, du musst sie einfach wortlos umarmen. Hoffe das wird bald wieder. Liebe Grüsse Eddy :)

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