Gleich am Anfang deiner Vernehmung die vorige (Falsch-) Aussage widerrufen, und die Gründe angeben. Ich vermute mal, daß so keine Konsequenzen drohen.

Nach angeben deiner Personsdaten hinzufügen: "Ich muß aber meine Aussage bei der Polizei widerrufen. Die wurde unter Alkoholeinfluß und bedrohung gemacht,"

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Dann darfst Du froh sein, daß Du nicht in NL illegal auf ein Behindertenparkplatz stehst, denn dort kostet es € 370,00 !!!! In 2002 war mal einer, der hatte wohl etwas gegen einen Behinderten, denn der hat innerhalb einige Wochen wohl etwa 7 Bußgelder zahlen müssen! Allerdings waren damals die Bußgelder noch nicht so hoch, aber immerhin etwa € 130,00 !! Pro stück. HAHAHA, das war einen teuren Monat für ihn ! Dem einen Tag hat er ein Knöllchen bekommen, und am nächsten Tag hat er sein Auto WIEDER dort geparkt, und WIEDER ein Knöllchen bekommen !! So ein Idiot. Irgendwann war es dann schluß. Die Polizei hat ihn wohl gedroht mit abschleppen, was dann erheblich teurer wurde. Leute gibts....

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