Wie lange ist der Kaufabschluß denn her? Man kann ja auch mal ein paar Tage bei seiner Freundin sein oder so.

Ansonsten nach 10 Tagen Unstimmigkeit melden.

Selbst dann, wenn er das Ding nochmal verkauft hat, steht es rechtlich Dir zu - der Kauf war "bindend" wie es so schön heißt.

Notfalls einklagen - ist ein Selbstgänger!

...zur Antwort