Hallo, ich habe wieder eine Mail von dem Inkassounternehmen bekommen. Euro-Treuhand-Inkasso GmbH, so heißen die. Hier mal das, was sie geschrieben haben.

"Unsere Beauftragung als Inkassodienstleister war wegen Ihres Zahlungsverzuges erforderlich geworden. Gemäß den Verzugsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 280, 286 ff. BGB) sind Sie verpflichtet, dem Gläubiger den durch Ihr vertragswidriges Zahlungsverhalten entstandenen Schaden zu ersetzen. Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten unserer Beauftragung, die in Anlehnung an die gesetzliche Gebührenordnung der Rechtsanwälte berechnet werden. Das entspricht der Rechtsprechung und herrschenden Meinung, wie sie im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 07.09.11, Az. 1 BvR 1012/11) bestätigend dargestellt worden ist (unter Hinweis auf z. B. BGH, Urteil vom 24.05.1967, VIII ZR 278/64; OLG München, Urteil vom 29.11.1974, 19 U 3081/74; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.06.1986, 6 U 234/85; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.11.1989, 11 U 14/89; OLG Dresden, Urteil vom 04.04.1995, 13 U 1515/93; OLG Oldenburg, Urteil vom 24.04.2006, 11 U 8/06).

Der von Ihnen übersandte Kontoauszug belegt, dass Ihre Zahlung erst nach unserer Beauftragung (19.09.2014) erfolgte.

Wir sehen nunmehr dem Ausgleich des offenstehenden Betrages in Höhe von

                                       81,10 € bis zum 28.10.2014 entgegen."

Das haben sie mir geantwortet. Was soll ich denn jetzt noch machen? Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen. Lieben Dank schon im Voraus für die Antworten.

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Hallo, danke für die bisherigen Antworten. Wenn mein Sohn jetzt ne neue wieder braucht, kann denn die Zuzahlung die Privathaftpflicht des Vaters dafür aufkommen oder muss ich alleine die Kosten dafür tragen? Ich bin alleinerziehend. Danke für eure Antworten im Voraus. MfG Ecki1678

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Ich mein natürlich LG Ecki1678. Mommy war mein alter.

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