Ich beantworte die Frage jetzt mal selber, habe die Anwtort mittlerweile gefunden:
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Waisen das 17,6-fache, für alle anderen Hinterbliebenen und Erziehungsrentner das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,61 Euro).
Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 26,39 Euro, ab.
Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro (für Waisen 503,54 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro (für Waisen 464,46 Euro).
Wenn man also ein Bruttoeinkommen hat wird von dem Endbetrag 40% abgezogen und wenn da dann eine Summe von weniger alls 503,34€ herauskommt wird nichts von der Rente abgezogen. Da man Studentische Aushilfe ist zahlt man nur Abgaben an die RV: Beispielrechung:
Stundenlohn 10 BRUTTO Abgaben an RV: ~68€ also Nettolohn: 9,04€/Std. Bei 18 Stunden die Woche also Monatsnettogehalt: 650,88€ *0,4=260,35€ -650,88€= 390,52€-----UNTER Freibetrag also wird nichts von der Rente abgezogen.
So ich hoffe das ist für Leute, die die selbe Frage umtreibt einigermaßen verständlich:)