( TROTZ ) GRUNDSICHERUNG IM ALTER : WOHNEN IN EINER PENSION MÖGLICH?
Mir ist kurzfristig ein PENSIONS - ZIMMER angeboten worden,das ich als
"" LANGZEITMIETER ""
nutzen kann. ..
Durch einen zum Pensionszimmer gehörenden
(mietvertraglichen prozentualen )
Anteil an der vorhandenen Gemeinschaftsküche wird dieses Pensionszimmer zu einer Art
Einzimmerwohnung
""aufgewertet "" ...
##################'##########
$ Wie kann ich das Grundsicherungsamt $ dazu bewegen, mir diese
$ "" Einzimmerwohnung ""
$ zumindest für 6 Monate zu bezahlen ?
#####$$#$$###############$$'$$
PS :
Meine bisherige Wohnung muss ich zum 31.01.2022 verlassen :
fristgerechte ,rechtskräftige Kündigung liegt vor :
( gemeinsam vereinbarter Auszugstermin ist der 31.01.2022 .)
Für das Pensionszimmer habe ich vom Pensionsinhaber die Zusage ,
zum 01.02.2022 einziehen zu können. ..
Die Kaltmiete beträgt laut Mietangebot der Pension : 436,50 €
(entspricht dem städtischen , ortsüblichen Höchstsatz für EINE Person)
(bei Grundsicherung im Alter )
Ausser 270 € Rente habe ich keine weiteren Einnahmen /Vermögen usw