Frage
Antwort
Hallo, wer wie eingestuft wird, wird höchst individuell gehandhabt. Zum Thema Eingruppierung von Medizincontrollern gibt es ein aktuelles Gerichtsurteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg:
http://www.trier.eso.de/fileadmin/schuldateien/triereuroschulen/MDA/PM_2010-08-17.pdf
Beste Grüße, Euro-Schulen Trier