Zum Thema was ist falsch an der BKA:

  • Gebäudeversicherungskosten steigen über 32% von einem aus andere Jahr
  • konkrete Kosten für Ungezieferbeseitigung wurden umgelegt
  • es wurden neue Regenrinnen angebracht, diese wurden auch umgelegt
  • etc. (die Liste ließe sich weit weiterführen)

@Nimue187

Das ist eine sehr hilfreiche Antwort. -.-

Man muss die Betriebskosten zahlen, ansonsten kann einen der Vermieter kündigen. Bzw. ist es dann möglich dass man einen negativen SCHUFA-Eintrag erhält. Dieser würde dann lauten "Nicht-Vertragsgemäßes Verhalten". Damit ist man dann sozial tot.

Also ganz klar: Selbstverständlich haben wir die BKA bezahlt.

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Ich habe einen Vorstandsbrief bekommen, in dem mit mitgeteilt wurde, dass ich vom Datenklau betroffen bin.

Ich habe hier schon mehrere Antworten zu diesem Thema gelesen.

Laut AGB ist eine Sonderkündigung nur erlaubt, wenn man Umzieht oder verstirbt.

Ich persönlich habe folgenden Brief an Vodafone verfasst:

hiermit kündige ich fristlos meinen Handyvertrag unter den Rufnummern ABCund XYZ und mein DSL/Festnetz-Vertrag; Kundennummer: 123. Grund dafür ist das zerstörte Vertrauensverhältnis bezüglich meiner persönlichen Daten, aufgrund des Datendiebstahls, welcher mir am 13. September 2013 per Post mitgeteilt wurde. Vodafone GmbH hat die Pflicht, meine Daten zu schützen und begeht aufgrund der vorgefallenen Tatsachen eine Pflichtverletzung/Vertragsbruch. Hiermit berufe ich mich auf § 627 Abs. 1 BGB. Zusätzlich gilt für mich das geltende Kündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund), da es mir nicht zuzumuten ist, weiterhin meine persönlichen Daten Vodafone GmbH anzuvertrauen. § 626 Abs.1 BGB schließt die Klausel Nr. 4.3 der AGB von Vodafone GmbH aus.

Versuche das auch. Es ist jetzt schon 2 Wochen her, dass der Brief versandt wurde.

Kurz noch etwas zum Post von bmke2012:

DOCH, dass kann man, da jeder Kunde bei einem normalen Girovertrag zu jedem Zeitpunkt ein fristlose Kündigungsrecht hat! Also.... nicht so gutes Beispiel. ;)

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