Ich habe einen Vorstandsbrief bekommen, in dem mit mitgeteilt wurde, dass ich vom Datenklau betroffen bin.
Ich habe hier schon mehrere Antworten zu diesem Thema gelesen.
Laut AGB ist eine Sonderkündigung nur erlaubt, wenn man Umzieht oder verstirbt.
Ich persönlich habe folgenden Brief an Vodafone verfasst:
hiermit kündige ich fristlos meinen Handyvertrag unter den Rufnummern ABCund XYZ und mein DSL/Festnetz-Vertrag; Kundennummer: 123. Grund dafür ist das zerstörte Vertrauensverhältnis bezüglich meiner persönlichen Daten, aufgrund des Datendiebstahls, welcher mir am 13. September 2013 per Post mitgeteilt wurde. Vodafone GmbH hat die Pflicht, meine Daten zu schützen und begeht aufgrund der vorgefallenen Tatsachen eine Pflichtverletzung/Vertragsbruch. Hiermit berufe ich mich auf § 627 Abs. 1 BGB. Zusätzlich gilt für mich das geltende Kündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund), da es mir nicht zuzumuten ist, weiterhin meine persönlichen Daten Vodafone GmbH anzuvertrauen. § 626 Abs.1 BGB schließt die Klausel Nr. 4.3 der AGB von Vodafone GmbH aus.
Versuche das auch. Es ist jetzt schon 2 Wochen her, dass der Brief versandt wurde.
Kurz noch etwas zum Post von bmke2012:
DOCH, dass kann man, da jeder Kunde bei einem normalen Girovertrag zu jedem Zeitpunkt ein fristlose Kündigungsrecht hat!
Also.... nicht so gutes Beispiel. ;)