Antwort
Meiner Meinung ist das doch ein Haustürgeschäft. Darauf hat man doch ein uneingeschränktes 14-tägiges Rücktrittsrecht. Also nach meinem Empfinden ist diese ganze, mir übrigens nicht gefallende Sendung (wenn die Sachen wenigstens für einen guten Zweck versteigert würden, o.k., aber dieses Zerstören empfinde ich als grausam) rechtlich nicht haltbar. Und es dreht sich nicht nur um den materiellen Wert der Gegenstände. IMHO könnten die Kandidaten sogar noch Schmerzensgeld einklagen. Würde mich freuen wenn der Sender mal so richtig bluten müsste, mehr als mit der ganzen Werbung verdient ist. Aber dann bitte vom Gehalt der "Macher" abziehen.
Claus, Walddorfhäslach