Profifußballer sind (häufig überbezahlte) Arbeitnehmer. Für sie gelten - wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch - die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)und ggfls. Zusatzvereinbarungen im Arbeitsvertrag.

Entsprechende private Versicherungen wird vermutlich jeder Spieler vom Vermögensberater empfohlen bekommen haben.

...zur Antwort

Das Zitat findet sich in:

Wende zur Wiedergeburt: Gedanken zu Deutschlands Erneuerung Von Alois Mitterer Veröffentlicht von Grabert, 2007 Original von University of Michigan Digitalisiert am 25. Juni 2008 ISBN 3878472382, 9783878472384 397 Seiten

auf Seite 85 und stammte von Jean Claude Juncker

s.a.: Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie - SPIEGEL 52/1999 http://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Claude_Juncker

...zur Antwort

Iz doch ein Komposthaufen und kein Saisonhaufen. Also immer drauf mit dem Mist - ääh Abfällen. Wichtig ist nur, dass keine gekochten Essensreste oder Fleisch auf dem Kompost landen. Das gilt auch für Zitrusfrüchte und deren Schalen oder den Inhalt von Staubsaugerbeuteln

...zur Antwort

kann ich die arbeit kündigen ohne eine 3monatige sperre zu bekommen?

Das solltest Du auf jeden Fall vorher mit der Argentur f. Arbeit besprechen, damit es keine böse Überraschung gibt.

Ärztliche Atteste könnten hilfreich sein.

...zur Antwort