Du hast einen gesetzlichen Anspruch nach der Elternzeit auf deinen alten VZ-Job!.Tut er es nicht dann muss er dich kündigen, das darf er! Da du allerdings noch in Elternzeit bist,muss er diese Kündigung erst mal bei einer bestimmten Stelle (ich weiß leider nicht mehr wie die heißt)genehmigen lassen. Bei TZ sieht es leider so aus, wenn gewisse Tatsachen nicht vorhanden sind die im TZ-Gesetz verankert sind. Das wären zum Beispiel: Er darf dir keinen TZ verweigern, wenn ihr mehr als 15 Beschäftige seid und das gilt nicht auf die Abteilung bezogen! Leider sieht es für mich so aus, das sie dich nicht mehr haben wollen, und deswegen dich mit allen Mitteln aus dem Unternehmen raushaben möchten. Das kommt leider bei 90 % der Mütter die wieder arbeiten wollen oder gehen vor.

Mein Tipp für dich: Such dir noch bevor du diesen Termin mit dem Vorstand hast einen Anwalt für Arbeitsrecht und besprich dich mit dem. Meistens sind die Erstgespräche gar nicht so teuer.

Alles Gute

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in der Regel dauert so eine Schwellung eine Woche. Kommt aber immerdrauf an, wie stark die Zähne im Kiefer verankert waren. Da du alle 4 auf einmal rausbekommen hast, wars net so schlimm und kompliziert. Bitte beachte das du in dieser Zeit nicht rauchen sollst, und auch keinen Alkohl bzw. Aspirin nehmen sollst. Das verändert und verzögert den Heilprozess.

ansonsten wünsch ich gute Besserung.

PS: Spätestens zum Fädenziehen ist die Schwellung meistens überstanden...

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ich schließe mich den Vorreden an. Allerdings wenn dein AG jetzt schon ZICKEN macht, dann rat ich dir, auf alle Fälle juristischen Rat einzuholen den könntest du vielleicht brauchen.

mfg

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Wenn du gewisse Vorraussetzungen hast, dann spricht nichts gegen eine TZ nach deiner Elternzeit!

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz räumt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter folgenden Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) ein:

* Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben.
* Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; Personen in Berufsbildung werden nicht mitgezählt.
* Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer muss die Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen.

Der Teilzeitanspruch gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch in leitenden Positionen und für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.

Geltendmachung des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit und des Umfangs der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn.

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ich hoffe du hattest Glück mit deinem Telefonat.

Also du hast in diesem Fall ganz normale Kündigszeiten. Es gibt aber die Möglichkeit von deinem CHEF eine KÜNDIGUNG auszustellen und genhemigen zu lassen, auch während der Elternzeit. Wenn die genehmigt wird, kannst du nichts dagegen tun. In deinem Fall tuts mir echt leid, denn wahrscheinlich wirdst du gekündigt. Kündigte bitte nicht selber, sonst hast du dann auch noch eine Sperre beim Arbeitsamt.

LG

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um sich auf die Verhütungsmethode der Pille zu fast 100 % verlassen zu können, solltest du dich an die Einnahmeregeln halten (Stehen auf dem Beipackzettel und auch unten schön aufgeschreiben). Solltest du das nicht tun, so ist kein Verhütungsschutz gegeben und das Präperat kann seine Wirkung nicht aktivieren.

Daher halte dich bitte dran und gehe kein unnötiges Riskio ein...

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natürlich kannst du trotz der Teilnahme an dem Hausarztmodell ( egal welcher Krankenkasse ) zu einem anderen Arzt gehen. Dieses Modell bezieht sich nur darauf, das du dich verpflichtest du diesem Arzt ( meistens dann der Hausarzt) aufzusuchen! Der schreibt dir dann eine Überweisung für den anderen Arzt raus ( auch wenn du schon bei diesem anderen Arzt warst). Meistens sind dann die anderen Ärzte so kulant und du bekommst die 10 € wieder retour nach dem du die Überweisung gebraucht hast, oder du unterschreibst eine Erklärung das du die Überweisung nachbringst, wenn du das nicht tust, so verpflichtest du dich die Praxisgebühr zu bezahlen!

Für weitere Fragen, solltest du dich mit deinem Hausarzt in Verbindung setzen, oder zu deiner Krankenkasse...

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ist es deine Größe? Wenn ja, könnte es ja auch vielleicht ein GESCHENK für dich sein?

War vielleicht in letzter Zeit jemand bei euch zu Besuch(WEIBLICH)?

Ansonsten warte bis er zu Hause ist, und dann frag was mit diesem Bh ist...

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Hast du zufälligerweise eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann musst du nichts zahlen bezgl. Anwalt.

Wenn du auch noch eine Mietschutzversicherung in deiner Versicherung mit drin hast, um so besser.

Ansonsten rate ich dir wirklich geh schon Mietverbund oder zum Anwalt.

Was den Kinderlähm angeht. Damit muss man leben, das steht auch so im Gesetzt. Klar, du kannst schauen das deine Kids die Mittagsruhe sowie die Nachtruhe einhalten, aber immer geht das auch nicht ( habe selber zwei Kleinkinder ). Und was die Handwerker nicht reinlassen betrifft: TERMINE machen und fertig. Wir wissen alle das Handewerker nicht gerade die pünktlichsten und zuverlässigsten sind...

Alles Gute

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frag ihn doch mal was an dir so peinlich ist, wenn ihr zusammenunterwegs seid? Und Respekt ich hätte das mit diesem Typen keine 8 Monate ( ?) ausgehalten?

Trenn dich von ihm, such dir einen der zu dir steht, du hast doch auch noch Selbstachtung oder nicht?

Alles Gute

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normalerweise wenn du auf Rechnung kaufst hast du 10 - 14 Tage ZEIT die Ware zu bezahlen.

Warum wartest du nicht bis du das volle Geld hast?

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natürlich kannst du während deiner Elternzeit ( unabhänig wie lange ) arbeiten gehen, auch bei deinem Chef.

Da das erste JAHR Elternzeit vorbei ist, musst du deinen Verdienst nicht angeben oder irgendjeamanden benachrichtigen!

Beachte aber das du während der ELTERNZEIT nur min. 15 und max. 30 STunden darfst..

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sehe ich ehrlich gesagt auch so. Wo ist das denn bitte dann Urlaub? Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann geh mal dort hin.

alles gute

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sorry, aber sowas hab ich noch nie gehört! Du hast einen festen geregelten Urlaubsanspruch. Habt ihr Gleittage? Die ihr nehmen könnt wenn ihr die passenden Überstunden habt?

haben die vielleicht unbezahlten Urlaub bekommen? Das wäre eine Lösung.

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ich geb dir einen Rat. Such dir einen Anwalt und und lass dich wirklich jurisitsch beraten. Wenn deine Firma so zu dir schon ist, dann solltest du wirklich eine neue Stelle suchen. Ich weiß das es nicht leicht ist. Ich bin in der selben Lage (nun gut hab keine Drillinge, sondern nur 2 Kinder) aber mir gehts genauso. Habe viel für diese Firma getan, und bekomme einen A...tritt dafür...

Alles Gute...

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ehrlich gesagt seih doch froh! Mein Chef ( bin auch in der Lage) verlangt von mir 30 Std./Woche auf 5 Tage.

Ich würde das auch gerne wissen. Er schreib mir das es aus orga. Gründen nicht möglich ist weniger zu arbeiten. Dabei gibts bei uns in der Abteilung 2 TZ . Davon eine die nur VT arbeitet...

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ich an deiner Stelle würde höflich aber kons. antworten, das dies Fragen sind, die man nicht stellen darf und deswegen auch nicht mit einer Antwort rechen kann/darf.

Leider probieren es immer die Personalchefs oder sonstige Leitende Angestellten, und es gibt immer noch zu wenige die das wissen.

Auch wenn du auf diesen Job angewiesen bist, solltest du dich nicht zu einer " Aussage" hinreissen lassen, die dir vielleicht die Stelle kosten könnte.....

Viel Glück

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Du hast ein Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit und auch ein Recht deine Stundenzahl anzugeben. Dein AG muss allerdings dir schriftlich mitteilen welche betrieblichen Gründe es sind. Schau dir mal das Teilzeitgesetz an...

Ich streite mich auch gerade mit meinem Chef! Er will auch das ich nur Nachmittags arbeite.

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zu viel Gedanken, zu viel Angst, lese ich da raus. Wovor? Tipp: Frag deine Freundin ob es ihr was ausmacht, wenn du zuerst kommst. Anschließend hast du Druck abgehbaut und kannst deine Freundin verwöhnen. Probiert es auch. Hilft sicherlich...

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