Du hast einen gesetzlichen Anspruch nach der Elternzeit auf deinen alten VZ-Job!.Tut er es nicht dann muss er dich kündigen, das darf er! Da du allerdings noch in Elternzeit bist,muss er diese Kündigung erst mal bei einer bestimmten Stelle (ich weiß leider nicht mehr wie die heißt)genehmigen lassen. Bei TZ sieht es leider so aus, wenn gewisse Tatsachen nicht vorhanden sind die im TZ-Gesetz verankert sind. Das wären zum Beispiel: Er darf dir keinen TZ verweigern, wenn ihr mehr als 15 Beschäftige seid und das gilt nicht auf die Abteilung bezogen! Leider sieht es für mich so aus, das sie dich nicht mehr haben wollen, und deswegen dich mit allen Mitteln aus dem Unternehmen raushaben möchten. Das kommt leider bei 90 % der Mütter die wieder arbeiten wollen oder gehen vor.
Mein Tipp für dich: Such dir noch bevor du diesen Termin mit dem Vorstand hast einen Anwalt für Arbeitsrecht und besprich dich mit dem. Meistens sind die Erstgespräche gar nicht so teuer.
Alles Gute