Es geht lediglich um den Penisring als Körperschmuck, ohne jegliche sexuelle Absicht. Beispielsweise im Schwimmbad (beim Duschen) oder in der Sauna.
Gilt das Tragen eines Penisrings in der Öffentlichkeit als Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Gesetz,
Körperschmuck
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