Weder der Kauf, Besitz noch Verkauf war oder ist verboten.
Bevor ständig solche Schnellschüsse kommen sollte man sich erst einmal informieren. Es gibt dazu bereits seit Jahren Gerichtsurteile...
Weder der Kauf, Besitz noch Verkauf war oder ist verboten.
Bevor ständig solche Schnellschüsse kommen sollte man sich erst einmal informieren. Es gibt dazu bereits seit Jahren Gerichtsurteile...
Die Frage ist ob es wirklich die Erstausgabe ist. Diese bestand aus zwei Einzelbänden von 1925 und 27, roter Leineneinband und je etwa 300/400 Seiten.
Hat es circa 780 Seiten ist es keine Erstausgabe sondern maximal Erstauflage der Volksausgabe in der ab 1930 beide Einzelbände zu einem Buch zusammengefasst wurden.
Müsste eben geklärt sein, dann kann man etwas zum wert sagen...