Im Vertrag steht folgendes:"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsrep zu tragen.Die Schönheitsrep. sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsrep. umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Hat sich der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsrep. verpflichtet und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigungdes Mietverhältnisses bauliche Veränderungen (dies tut er), insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen(es soll eine Gasetagenheizung eingebaut werden), ist der Mieter, sofern Schönheitsrep fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelleder geschuldeten Leistung verpflichtet.

Der Mieter trägt die kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die kosten für die einzelen Rep. 120 € und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungenumfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität,Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtingen von Fensterläden"

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Nein, im Vertrag steht nicht, dass die WHG NICHT renoviert war. Selbst ein ordnugsgemässes Übergabeprotokoll gibt es nicht.Darin stehen nur, die Anzahl der Schlüssel und die Kleinigkeiten die ich übernommen habe zB Regal in der Küche.Tja, ich habe in dieser Zeit nicht einen Finger krumm gemacht, denn die Wohnung war/ist einfach ein Loch, was mich aber nicht gestört hat. Ausserdem war ich zu dem Zeitpunkt dringend auf eine WHG angewiesen und dies war die einzigstedie ich bekommen konnte.

Ob sie gut aussieht? Hm. In der Küche zB blättert Farbe von der Decke ab, war damals schon so, und die Wände haben im Wohnraum lediglich 2 Flecken, die vom anlehnen der Kissen entstanden sind.

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sorry ich weiss nicht wie man editiert.

Im Vertrag ist eben eine Klausel, dass die Wohnung renoviert und mit behobenen Schönheitsgfehler abzugeben sei.

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Öhm, ich bins nochmal. Ich glaube jetzt habe ich ein Problem oder?, denn: Ich wurde tatsächlich nochmal geblitzt. Es war an einer andern Stelle. Innerorts, ca. 20 km/h zu schnell. Jetzt ist er weg, der Lappen, oder?

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